Benachteiligung im Amt ?! (Allgemeines)
Moin Moin Tanilein,
zu a. hätte, da eine Schwerbehinderte betroffen ist von den Prämien, die SBV aus meiner Sicht nach § 178,2 SGB IX beteiligt werden müssen. Da Du selbst betroffen bist, wäre geschickterweise eine Stellvertretung einzubinden.
zu b. Du bist ohne Minderung der Bezüge freizustellen, dazu gehören aus meiner Sicht auch alle Prämien, Zulagen etc. die die Beschäftigten Deiner Abteilung erhalten, d.h. Du auch zu 100% (vgl hierzu § 179,2 und § 179,4 SGB IX.). Du darfst wegen Deiner Arbeit auch nicht benachteiligt werden.
Vorgehensweise wäre: Entweder die Arbeitgeberbeauftragte einschalten und/oder sich an das Personalmanagement werden und die volle Prämie schriftlich beantragen. Zudem kann dies auch in der Betriebsratssitzung angesprochen und mit in das Dienststellengespräch zwischen Personalrat und Arbeitgeber mitgenommen werden.
Ansonsten ggf. über Gewerkschaft, falls möglich, Rechtsberatung einholen, oder das Integrationsamt einschalten.
Liebe Grüße
Hendrik