Begleitperson bei Diestreisen (Allgemeines)

Kati, Wednesday, 31.10.2018, 15:22 (vor 2913 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ich benötige bei folgender Problematik eure Hilfe:

Es handelt sich um einen Beschäftigten mit GdB 100 und Merkzeichen aG und B. Auf Dienstreisen wird immer eine Begleitperson benötigt. Der Arbeitgeber lehnt die Übernachtungskosten etc. der Begleitperson ab. Es wird argumentiert, dass nur die Kosten des Dienstreisenden abrechnet werden darf. Die Kosten der Begleitperson müsse der Betroffene selbst über das Integrationsamt beantragen.
Die Situation ist die, dass das Integrationsamt schon die Arbeitsassistenz zahlt. Muss das Integrationsamt die Kosten der Begleitperson ebenfalls tragen? Und wenn ja, wer muss die Beantragung übernehmen?

Meines Erachtens ist das nicht so. Ich denke, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist neben den Kosten des Dienstreisenden auch die Kosten der Begleitperson zu tragen, wenn der Beschäftigte für die Dienstreisen eine Begleitung benötigt. Denn der Arbeitgeber muss alle Kosten tragen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Das betrifft auch die Begleitperson.

Wie seht ihr das? Auf welche gesetzlichen Regelungen kann man sich berufen?

Ich danke euch für eure Hilfe.

Viele Grüße

Kati

Begleitperson bei Diestreisen

garda, Berlin, Wednesday, 31.10.2018, 15:43 (vor 2913 Tagen) @ Kati

Hallo Kati,

du bist ja im öffentlichen Dienst. was sagt der Fürsorgeerlass deine Bundeslandes aus?

Nicht selten werden solche Fragen auch in Inklusionsvereinbarungen oder in Dienstvereinbarungen oder auch Geschäftsanweisungen zum Thema Dienstreisen.geregelt. Habt ihr sowas?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Begleitperson bei Diestreisen

Kati, Wednesday, 31.10.2018, 17:15 (vor 2912 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

wir haben keinen Fürsorgeerlass. Auch in der Inklusionsvereinbarung sowie den Verwaltungsvorschriften zum Reisekostengesetz stehen keine Regelungen hierzu.

Der Arbeitgeber ist doch verpflichtet ist die Kosten zu tragen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Zählen dazu nicht auch die Kosten für eine Begleitung, wenn der Beschäftigte diese, bspw. für seine Dienstreisen, benötigt?

Müssen diese Kosten alle vom Integrationsamt getragen werden? Meines Erachtens nein! Ist der Arbeitgeber hier nicht der Pflicht?

Gibt es gesetzlichen Reglungen, auf die wir verweisen können?

Viele Grüße

Kati

Begleitperson bei Diestreisen

Cebulon, Wednesday, 31.10.2018, 18:15 (vor 2912 Tagen) @ Kati

Hallo Kati,
finde das einfach nur dreist. Alle Förderungen des Integrationsamts sind meines Wissens ja in aller Regel reine Ermessensleistungen, § 185 Abs. 3 SGB IX. Dieser Absatz 3 beginnt mit "kann" und nicht mit "muss" (Das Integrationsamt kann ...) In solchen Fällen sollte aber in voller Höhe erstattet werden, da rein behinderungsbedingt.

Ist Arbeitgeber hier nicht in der Pflicht? Gibt es gesetzlichen Reglungen, auf die wir verweisen können?

Würde hier mal kurz beim Integrationsamt per Mail fragen. Dessen Antwort würde mich auch interessieren.

Gruß,
Cebulon

Begleitperson bei Diestreisen

Kati, Wednesday, 31.10.2018, 19:43 (vor 2912 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

die Förderungen des Integrationsamts sind in aller Regel Ermessensleistungen, das sehe ich genauso.

Der Arbeitgeber und „nicht“ das Integrationsamt ist hier in der Pflicht die Kosten zu tragen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind. Meines Erachtens auch die Kosten für eine Begleitung, wenn der Beschäftigte diese, bspw. für seine Dienstreisen, benötigt. Liege ich hier richtig?

Aber wie argumentiert man gegenüber dem Arbeitgeber? Welche gesetzlichen Reglungen, können wir hier anbringen?

Viele Grüße

Kati

Begleitperson bei Diestreisen

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 31.10.2018, 21:20 (vor 2912 Tagen) @ Kati

Moin Moin Kati,

genau hiernach würde ich das Integrationsamt fragen, weil die sich mit den Hilfeleistungen auskennen. Zudem, wenn Du im öffentlichen Dienst bist, kannst Du auch den/die Landesbeauftragte/n für Menschen mit Behinderungen ansprechen, dass diese sich einschaltet. Außerdem gibt es teilweise auch andere Hauptschwerbehindertenvertretungen, die in Deinem Bundesland Erfahrungen damit haben, oder andere überörtliche Schwerbehindertenvertretungen, die Du ansprechen kannst, falls Du diese kennst.

Auch der Integrationsfachdienst könnte Dir hilfreich zur Seite stehen, und Dir die Frage beantworten, wer zuständig ist, wer wo waas beantragen muss, welche gestezlichen Regelungen, Urteile es hierzu gibt ect.

Nebenbei, aus welchem Bundesland kommst Du, wo es keinen Schwerbehindertenerlass o.ä. geben soll?

Liebe Grüße

Hendrik

Begleitperson bei Diestreisen

Monica99, Thursday, 01.11.2018, 09:18 (vor 2912 Tagen) @ Kati

Hallo,

Im Bundesreisekostengesetz (BRKG) ist es ganz klar und eindeutig positiv geregelt, der AG muss diese Kosten tragen.
www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Dienstreisen/nach-der-reise/130begleitpersonen.html

https://www.djo.de › uploads › brkg-faq

Gleiches müsste für private AG gelten, denn der AG MUSS die notwendigen Kosten der behindertengerechten Arbeitsplatzaus- stattungntragen/zahlen. Er KANN dann für solche Kosten Leistungen vom Integrationsamt erhalten,

--
mfg Monica

Begleitperson bei Diestreisen

Monica99, Thursday, 01.11.2018, 10:09 (vor 2912 Tagen) @ Monica99

Hallo,
ergänzend , Hinweis habe ich in der ersten Antwort vergessen.

Zur behindertengerechten/notwendigen Arbeitsplatzausstattung zählt in solchen Fällen eben auch die Begleitperson und damit die Kosten für diese.

PS: Neben dem IA kann ggf auch die DRV Leistungen an den AG hierfür erbringen, aber KANN.

Übrigens, der AG darf aus Kostengründen Schwerbehinderte auch nicht von Dienstreisen ausschließen, dieses wäre behindertenbedingte Benachteiligung/ Diskriminierung.

--
mfg Monica

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