Feuerschutztür (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 24.05.2006, 09:14 (vor 6555 Tagen) @ Claudia H.

Hallo Claudia,

zum einen gibt es hier die Möglichkeit (sollte eigentlich die Regel sein), dass diese Türen grundsätzlich offen stehen und nur im Alarmfall elektrisch/elektronisch geschlossen werden. Hier sollte/muss dann sichergestellt werden, dass im Notfall einer die Aufgabe hat hier dafür Sorge zu tragen, dass Schwerbehinderte den bereich verlassen können und auch verlassen (Flurbeauftragte). Diese trifft auch zu für die Fälle wo Gehbehinderte oder taube Koll. Hilfe bedürfen.

Weiter gibt es Möglichkeit solche schwergängige Türen mit elektrischen Türöffnern versehen werden.

Sofern hier zusätzlich Kosten entstehen, kann der AG hierfür Mittel gem. Ausgleichsabgabenverordnung beantragen.


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