SGB Büro Doppelnutzung (Allgemeines)

SGBFreak, Thursday, 01.11.2018, 21:06 (vor 2911 Tagen)

Hallo,
ich habe mir nach jahrelangem Provisorium in der SBV Arbeit ein eigenes SBV Büro erkämpft. Dort habe ich auch einen leidengerechten (höhenverstellbaren Schreibtisch, Stuhl, speziellen Bildschirm usw.) Natürlich liegen da Sachen zur Bearbeitung von SB Mitarbeitern auch auf dem Schreibtisch. Mein AG verweigerte mir wiederholt ein Türschloss, bzw. einen richtig absperrbaren Schrank! Jetzt soll auch noch eine Teilzeitkraft das Büro während meiner Abwesenheit nutzen. Wie soll das funktionieren? Darf die Teilzeitkraft auch meine Arbeitshilfen (Schreibtisch, Bildschirm, Sehhilfe, Stuhl, Telefon ect.) benutzen. Muss ich jetzt immer alles wegräumen und auf funktionstüchtige Schlösser bestehen?
Hat der AG hier das Direktionsrecht und kann das verlangen oder muss er seiner Fürsorgepflicht gerecht werden? Wer ist in einer ähnlichen Situation? Eigentlich kann die SBV ja sogar eine Schreibkraft anstellen?
Was sagt die Dt. Rentenversicherung, die meine Arbeitshilfen angeschafft hat zur Doppelnutzung?

Danke u. Grüße

SGB Büro Doppelnutzung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 02.11.2018, 10:52 (vor 2911 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

es kommt auf die Einzelfallumstände - insbesondere die Zahl der zu betreuenden AN - an, ob der SBV ein eigenes Büro vollständig zur Verfügung gestellt werden muß. Natürlich müssen bei Mischnutzung notwendige Vorkehrungen getroffen werden und der dafür notwendige Aufwand vom AG bezahlt werden.

Sind die Umstände, insbesondere die Nutzungszeiten und die sichere Aufbewahrung von Unterlagen geklärt, erscheint mir bei einer SBV mit relativ wenigen zu betreuenden AN eine Mischnutzung grundsätzlich durchaus zumutbar. Bezüglich des PR/BR-Büros ist die Mischnutzung ja auch eindeutig zulässig.

Abgesehen davon kann ich keine besonderen Härten erkennen. Das Unterlagen bei Verlassen des Büros weggeschlossen werden, das Telefon einschließlich evtl. AB passwortgesichert ist und auch der PC gegen Fremdzugriffe jederzeit gesichert ist, ist auch bei Alleinnutzung eines Büros eine Selbstverständlichkeit und Voraussetzung dafür, daß die betroffenen AN ihrer SBV vertrauen.

Bei Hilfsmitteln kommt es schlicht und ergreifend darauf an, ob sie als persönliche Hilfsmittel zB von Reha-Trägern genehmigt wurden oder allgemein zur Verfügung gestellt wurden.
Sind Hilfsmittel ausdrücklich als persönliche Arbeitsplatzausstattung angeschafft bzw. bezuschußt worden, dann muß der/die Betroffene auch keine Mitnutzung dulden. Sowas sollte man aber als SBV auch wissen.

--
&Tschüß

Wolfgang

SGB Büro Doppelnutzung

SGBFreak, Sunday, 04.11.2018, 19:30 (vor 2909 Tagen) @ albarracin

Aber Hallo,
die 100% unabhängigen Amtsführng der SBV ist aber dann absolut nicht in Einklang zu bringen, wenn der AG der SBV Vorschriften macht wann, wie und wo die Beratung von SB stattzufinden hat !!! Das ist doch wohl jedem klar. Die Gesetzte des SGB wurden vom Staat gemacht. Wenn jetzt schon im Öffentlichen Dienst nicht einmal für diese grundlegenden Dinge einer unabhängigen Beratung Platz ist - wofür wählt man dann seine Vertrauensperson, wofür gibt es denn dann überhaupt dieses Forum? Entweder man ist der Person die schon das arbeitsreiche Ehrenamt der SBV übernimmt als AG verpflichtet oder man kann es gleich bleiben lassen. Jeder AG hat sein Vertrauen ja schon mehrfach verspielt, sonst würde es doch uns als SBV gar nicht geben. Die Arbeitsgerichte sind voll von Fällen die Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben benachteiligen - warum wohl weil die AG Initiativen auf ganzer Linie versagt haben. Das hat auch der Gesetzgeber eingesehen, als er die SBV´s per Gesetz erlassen hat. Niemand kann eine Schwerbehinderten Menchen besser verstehen - als ein Schwerbehinderter selbst, das ist meine Erfahrung.
Wer Inklusion will sucht Lösungen ... wer Sie nicht will Begründungen ...
LG

SGB Büro Doppelnutzung

garda, Berlin, Monday, 05.11.2018, 07:39 (vor 2908 Tagen) @ SGBFreak

Aber Hallo,
die 100% unabhängigen Amtsführng der SBV ist aber dann absolut nicht in Einklang zu bringen, wenn der AG der SBV Vorschriften macht wann, wie und wo die Beratung von SB stattzufinden hat !!! Das ist doch wohl jedem klar. Die Gesetzte des SGB wurden vom Staat gemacht.

Hallo,

und eben diese Gesetze und die darauf beruhende Rechtsprechung lässt den von dir fett hervorgehobenen Grundsatz der 100% unabhängigen Amtsführung der SBV eben nicht ins uferlose gehen. daher sollte es auch jedem klar sein.

Beispiel: es kann sehr wohl angemessen sein, einen kranken SB-Beschäftigten zuhause oder anderswo aufzusuchen wenn Beratung bzw. Antragstellung dringlich sind und das telefonisch nicht machbar ist. Wenn ich als SBV in Berlin dies aber mit einer kleinen Dienstreise nach Bad Reichenhall verbinde ist das eher nicht mehr angemessen. Möglicherweise ist der AG da sogar zur Zustimmung zu bewegen aber einfach fahren kann schon problematisch werden. Ob das dann ein Arbeitsgericht als notwendig ansieht, bliebe abzuwarten und natürlich Einzelfall.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

SGB Büro Doppelnutzung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.11.2018, 14:26 (vor 2908 Tagen) @ SGBFreak

Hallo SGBFreak,

Du solltest mal ganz schnell von deinem Baum runterkommen.
Auch wenn die SBV unabhängig in der Amtsführung ist, hat sie doch auch Rücksicht zu nehmen auf betriebliche Belange. Außerdem müssen die Ressourcen, die die SBV in Anspruch nimmt, angemessen und notwendig bzw. erforderlich sein.
ich empfehle mal ganz dringend einen Blick in die einschlägige Kommentierung zu § 179 Abs. 8 SGB IX.
Solange für Dich ausreichend angemessener Raum für Gespräche, aber auch für Aktenstudium, Telefonate etc.zur Verfügung steht und die Benutzungsregeln klar sind muß das nicht zwingend in jedem Fall eine Alleinnutzung sein.
wenn Du der Meinung bist, daß die Lösung nicht ausreichend ist, steht es dir frei, dies geltend zu machen - ggfs. vor Gericht.

Aber auch bei dieser Geltendmachung wirst Du einiges an faktenbelegten Argumenten anbringen müssen - und zwar viel mehr, als Du in Deinem Posting anbringst.

--
&Tschüß

Wolfgang

SGB Büro Doppelnutzung

Monica99, Monday, 05.11.2018, 15:21 (vor 2908 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ergänzend zu der stimmigen Antwort von Wolfgang hier auch noch der Hinweis auf § 179 Abs 9 des SGB IX. Also sich hier einfach einmal betreffend Räumlichkeiten an den BR/PR wenden, auch wenn diese dann oft nicht besonders erfreut sind. Doch auch diese müssen das Gesetz beachten oder den AG überzeugen hier eine gesetzl. Lösung zu finden/schaffen.

--
mfg Monica

SGB Büro Doppelnutzung

SGBFreak, Wednesday, 14.11.2018, 00:01 (vor 2899 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,
Viele gute Ratschläge aber meine Frage wurde nicht beantwortet?
1. Steht das Direktionsrecht über dem SGB, wenn es um die zur Verfügungstellung eines Raums für die SBV geht um Datenschutzrechtlich korrekt zu arbeiten?
2.Wäre eine faire Alternative ein Heimarbeitsplatz, die sich die SBV in Ermangelung eines geeignet SBV-Büros selbst einrichten müsste.
3.Ich kenne eine SBV die hat das gemacht - und die landete nicht im Gefängnis!
LG

SGB Büro Doppelnutzung

Thomas-SBV, Wednesday, 14.11.2018, 07:51 (vor 2899 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

zu 1 und 2 von mir ein klares Nein!
Gegenfrage: Wie willst du von zu Hause deine Kollegen Beraten/Betreuen?

Frage 3 finde ich merkwürdig und werde sie bewusst nicht beantworten.

Tschüss

Thomas

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