Lernen durch Schmerz! Schadenersatz, Entschädigung ... (Allgemeines)

Katharina Schwarzenborn, Sunday, 04.11.2018, 10:29 (vor 2909 Tagen)

Hallo,

ich habe gehört, dass es irgendwie in der Rechtsprechung diesen Satz "Lernen durch Schmerz" geben soll, wenn der AG eine Verfahrensdiskriminierung in einem Stellenbesetzungsverfahren begangen hat und ein Bewerber, ob jetzt intern oder extern oder schwerbehindert oder nicht, aus welchen Gründen auch immer nicht berücksichtigt wurde, und dieser dann entsprechend Schadenersatz und/oder Entschädigungszahlungen könnte.

Damit der AG eben aus seinen Fehlern lernt, müsste dies finanziell weh tun.

Ich finde aber nichts Entsprechendes.

Hoffe, ihr wisst, was ich meine.

Kennt ihr evtl. Rechtsprechung, Urteile, Randziffern, Protokollerklärungen, Kommentare?

Lieben Dank und liebe Grüße


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