eigene Telefonnummer SBV (Allgemeines)

MonikaSBV, Tuesday, 06.11.2018, 15:25 (vor 2907 Tagen)

Hallo liebe Spezialisten,

ich habe da, glaube ich eine spezielle Situation.:-( :-(

Ich habe einen Raum, in dem meine Unterlagen in einem Schrank verschlossen stehen.
Allerdings wird der Raum primär als Ruheraum ausgewiesen. Dann auch als Mulitmediaraum und die SBV.
Ich darf kein Schild an die Türe kleben, um zu zeigen, dass diesere Raum auch als SBV-Raum genutzt wird.
Immer wenn ich in diesem Raum bin, habe ich ein Schild ankleben. " SBV bitte nicht stören".
Das darf ich auch nicht, denn dieser Raum ist halt ein Ruheraum, der immer bevorzugt wird.
Dann habe ich da auch ein Telefon stehen. Ich darf in der Zeit, in der ich nicht im Raum bin, das Telefon nicht an meinen normalen APL umstellen. Auch darf ich auf den Visitenkarten die Durchwahl dieses Raumes nicht benennen.
Wenn ich meine APL-Telefonnummer angebe, kann jeder Kollege an das Telefon, der Vertrauensschutz ist nicht mehr gegeben.
Ein anderes Problem ist, dass der "Ruheraum / SBV-Raum" auch direkt an der Kaffeeecke ist, wo sich MA während ihrer Pause hinsetzten können.
Wie kann ich da den Datenschutz bzw. die Vertrauensbasis schützen?
Lt. PA und unserem Facility Management gibt es keinen anderen Raum...
Aber das ist doch auch kein Zustand, oder???

Ich weiß nicht mehr weiter -- bin Einzelkämpfer, denn der BR arbeitet gegen die SBV und er und PA waren so sauer, dass ich diese Wahl wieder gewonnen habe :-P :-P

Für Eure Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar.

Liebe Grüße ;-) ;-)

eigene Telefonnummer SBV

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 06.11.2018, 15:47 (vor 2907 Tagen) @ MonikaSBV

Moin Moin Monika,

Du hast ein Recht auf Datenschutz und vertrauliche Gesprächsführung. Auch muss es für Beschäftigte eine klar geregelte Möglichkeit geben, vertraulich die Schwerbehindertenvertretung zu erreichen.
Wenn dieses nicht gegeben ist, wie bei Dir, zudem der Personalrat auch gegen Dich agiert, würde ich ggf. das Integrationsamt ansprechen. Diese können als externe Stelle auch den Arbeitgeber an seine Verpflichtungen erinnern. Am besten wäre es, dieses vor Ort zu besprechen und die derzeitige Lösung zu begehen. Solltet Ihr eine/n Datenschutzbeauftragte/n haben, bitte mit hinzuziehen. Der dürfte bei Deiner Situation mit den Ohren schlackern.

Gesetze: § 179,2 Behinderung der SBV, § 179,4 Freistellung, soweit erforderlich, bei ca. 50 Schwerbehinderten, wenn Dein vorheriger Thread noch stimmt, ist durchaus eine Teilfreistellung verhandelbar, da bei 100 eine volle Freistellung zusteht.

Wichtig § 179,9 "Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden."

Wenn Dir bei Deiner etwa 50% Tätigkeit in der SBV kein Arbeitsraum für vertrauliche Gespräche zur Verfügung gestellt wird, blockiere den Besprechungsraum des Betriebsrats für diese Zeit. Mal schauen, wie lange es dauert, bis dieser einlenkt und auch auf eine gesetzeskonforme Lösung drängt.

Liebe Grüße

Hendrik

eigene Telefonnummer SBV

MonikaSBV, Wednesday, 07.11.2018, 09:23 (vor 2906 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich habe morgen einen Termin bei unserer DS-Beauftragten.
Ich berichte mal, wie es gelaufen ist, bzw. was das Ergebnis ist.

Liebe Grüße
Monika ;-)

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