Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG (Allgemeines)

daha, Kiel, Wednesday, 07.11.2018, 10:14 (vor 2906 Tagen)

Hallo liebe Forumsbesucher*innen
es ist mir bekannt, dass ein AG die Zustimmung zu einer Wiedereingliederung verweigern kann. Ist diese aber angetreten liegt die Entscheidung ob die Wiedereingliederung bis zum Ende, evtl. mit Änderung der Wiedereingliederungsplans durch den Arzt, durchgeführt wird, meines Wissens nach beim AN. Es ist nun passiert, dass die Vorgesetzte eines AN die Zusage zur weiteren Durchführung der Wiedereingliederung verweigert und diese als gescheitert erklärt.
1. Er handelt sich um einen schwerbehinderten Mitarbeiter, der über viele Jahre zuverlässig seine Arbeit erledigt hat. 2. Meiner Meinung nach, hätte ich als SBV zu den Gespräch dazu gezogen werden müssen. Es handelt sich für mich um eine Maßnahme nach §178(2)SGB IX.

Gibt es Erfahrungen oder auch Urteile zu diesem Thema?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.:-)

Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.11.2018, 10:34 (vor 2906 Tagen) @ daha

Hallo,

bei einem schwerbehinderten/gleichgestellten AN hat der AG kein Verweigerungsrecht, da auf die WE § 164 Abs. 5 SGB IX anzuwenden ist.

Und mE sind derart gravierende Probleme bei der WE durchaus zumindest nach § 167 Abs. 1 SGB IX zu behandeln.

--
&Tschüß

Wolfgang

Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG

Thomas-SBV, Wednesday, 07.11.2018, 14:24 (vor 2906 Tagen) @ daha

Hallo,

ja, da gibt es eine ganze Menge.

Ohne deine Einbindung ist es schon einmal Falsch gelaufen.

Gibt es bei euch das BEM und wenn ja, hat der MA es angenommen? Falls Nein, warum nicht?

Habt ihr einen Betriebsarzt. Falls ja, unbedingt mit ihm zusammenarbeiten.

Tschüss

Thomas

Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG

garda, Berlin, Wednesday, 07.11.2018, 16:18 (vor 2906 Tagen) @ daha

Gibt es Erfahrungen oder auch Urteile zu diesem Thema?

Hallo,

grundsätzlich sind die Auskünfte meiner Vorschreiber richtig und ohne deine Beteiligung geht da gar nichts.

Ein Aspekt ist mir aus meiner Erfahrung bekannt geworden. Wenn ein Arbeitgeber begründete Zweifel hat, dass der wieder einzugliedernde Beschäftigte tatsächlich auch beschäftigt werden kann, er also nach seiner Einschätzung nicht arbeitsfähig bzw. leistungsfähig ist oder die Fortsetzung der Wiedereingliederung ihn gefährden würde, kann ihn aus der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht der Fürsorge sogar die Verpflichtung treffen, eine Wiedereingliederung abzubrechen.

Hier wäre es dann natürlich um so notwendiger ggf. Betriebsarzt und behandelnden Arzt, dann aber unverzüglich auch die SBV einzubeziehen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG

daha, Kiel, Wednesday, 07.11.2018, 17:02 (vor 2906 Tagen) @ garda

Danke für die Antworten.
Das alles falsch gelaufen ist habe ich auch so gesehen, wollte mich aber noch einmal vergewissern. Wir haben ein BEM. Ist auch gelaufen. Mit der Betriebsärztin bin ich auch in engem Kontakt. Jetzt soll es ein Personalgespräch mit dem MA geben. Ich bin offiziell noch nicht informiert worden. Es gibt ein Schreiben vom Personalchef, dass er die vorherige Einbeziehung von SBV und BR nicht für erforderlich hält. Ich glaube, ich muss da mal ganz kräftig auf den Busch klopfen. Vielleicht schenke ich ihm mal ein SGB IX.;-)

Vielen Dank noch mal für die bestätigenden Antworten.

Liebe Grüße aus Kiel

Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG

Thomas-SBV, Thursday, 08.11.2018, 08:33 (vor 2905 Tagen) @ daha

Hallo,

ja, auf den Busch klopfen ist sicherlich erforderlich.

Zu dem Gespräch kann der MA dich mitnehmen, auch wenn die Personalabteilung dich nicht eingeladen hat. Wie gesagt, wenn der MA dich Einläd bist du dabei.

Viel Erfolg und Berichte hier doch mal wie es weiter ging.

Tschüss

Thomas

Abbruch einer Wiedereingliederung durch den AG

arsbv, Wednesday, 14.11.2018, 21:13 (vor 2898 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo vielleicht müsste aber auch das integrationsamt eingeschaltet werden um mögliche hilfen zu beantragen damit die arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann?

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