Bekanntgabe der Schwerbehinderteneigenschaft (Allgemeines)
Hallo,
als SBV nach Rücksprache mit der Betroffenen den Datenschutzbeauftragen und den Leiter der Schule einschalten und diese Auffordern hier wegen der Verletzung des besonderen Sozialdatenschutz zu handeln, weiter auch weil sofern genau diese Aussage so erfolgte (... Sonderstatus) wegen Diskriminierung. Denn diese Aussage ist herabwürdigend/ diskriminierend. Denn er kann durchaus so verstanden werden, war ggf auch so gemeint, dass sie ohne diesen Status nicht dort wäre wo sie ist.
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mfg Monica