Kostenstelle der sbv (Allgemeines)

churchbird, Eschach, Wednesday, 14.11.2018, 19:16 (vor 2898 Tagen)

Hallo und guten Abend
Ich hätte mal eine Frage mir hoffentlich einige beantworten können. Wir sind ein Betrieb mit ca. 250 SB. Wir haben das erste mal seit 01.11.2018 einen freigestellten Vertrauensmann der Schwerbehinderten und drei Stellvertreter. Nun wurde ich als VP einfach der kostenstelle des Betriebsrates zugefügt. Ist das zulässig oder wie wird das bei euch gemacht und abgerechnet? Würde mich über Antworten freuen und traumhaft wäre es wenn auch antworten von anderen Bosch Standorten dabei wären.
Im Voraus schon mal lieben Dank.
Gruß Jan ⛪️

Kostenstelle der sbv

Hertha, Thursday, 15.11.2018, 07:19 (vor 2898 Tagen) @ churchbird

Guten Morgen,

ist bei uns ( ÖD ) ganz genau so. Der PR, Gleib u. die SBV buchen auf einer Kostenstelle.

Gruß
Hertha

Kostenstelle der sbv

ciralifan, Thursday, 15.11.2018, 07:22 (vor 2898 Tagen) @ churchbird

Moinsen,

auch bei uns laufen alle Mandate über eine Kostenstelle.
Probleme damit gab es nie.

Kostenstelle der sbv

garda, Berlin, Thursday, 15.11.2018, 08:19 (vor 2898 Tagen) @ churchbird

Ich hätte mal eine Frage mir hoffentlich einige beantworten können. Wir sind ein Betrieb mit ca. 250 SB. Wir haben das erste mal seit 01.11.2018 einen freigestellten Vertrauensmann der Schwerbehinderten und drei Stellvertreter. Nun wurde ich als VP einfach der kostenstelle des Betriebsrates zugefügt. Ist das zulässig oder wie wird das bei euch gemacht und abgerechnet? Würde mich über Antworten freuen und traumhaft wäre es wenn auch antworten von anderen Bosch Standorten dabei wären.
Im Voraus schon mal lieben Dank.
Gruß Jan ⛪️

Hallo Jan,

wie ein Arbeitgeber oder eine Dienststelle Kosten abrechnet ist allein deren Angelegenheit. Kostenrechnung ist internes Rechnungswesen und zumindest in diesem Zusammenhang regelungsfrei und kann dir auch egal sein. Als Kostenrechner würde ich diese Zuordnung auf den ersten Blick für logisch halten. Ein besserer Kostenrechner würde es anders machen, denn ein BR/PR spielt kein Geld ein, eine gute SBV tut das sehr wohl. ;-)

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Kostenstelle der sbv

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 15.11.2018, 09:17 (vor 2898 Tagen) @ churchbird

Hallo,

auch bei uns läuft die SBV auf Kostenstelle Betriebsrat. Mir ist es egal, dem BR-Vorsitzenden war dieses nicht so ganz recht. Ist aber nicht mein Problem.
Auf die Barikaden würde ich nur gehen, wenn die verfügbare Summe gedeckelt wäre, ich würde dann auf ein aufgeteiltes Buget bestehen. Damit wäre dann sicher gestellt, dass nicht z.B. der BR alles aufbraucht und die SBV dann "mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaut".

VG

Kostenstelle der sbv

Monica99, Thursday, 15.11.2018, 09:55 (vor 2898 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

gemeinsame Kostenstelle OK. Aber beide als BR/PR und SBV müssen unterschriftsberechtigt sein. Es kann und darf nicht sein, dass ein BR/PR mit seiner Unterschrift erst Mittel freigibt. Wichtig u.a. auch zB bei Reisekosten. Diese müssen ja idR vom Kostenstellenverantwortlichen abgezeichnet werden.

Eigene Kostenstelle ist negativ, denn hiermit könnte der AG die Kosten der SBV aufzeigen!

--
mfg Monica

Kostenstelle der sbv

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 15.11.2018, 13:22 (vor 2898 Tagen) @ Monica99

Hallo,

gemeinsame Kostenstelle OK. Aber beide als BR/PR und SBV müssen unterschriftsberechtigt sein. Es kann und darf nicht sein, dass ein BR/PR mit seiner Unterschrift erst Mittel freigibt. Wichtig u.a. auch zB bei Reisekosten. Diese müssen ja idR vom Kostenstellenverantwortlichen abgezeichnet werden.

Eigene Kostenstelle ist negativ, denn hiermit könnte der AG die Kosten der SBV aufzeigen!

Hallo Monica,

Kostenstellenverantwortliche ist bei uns unsere Personalleiterin, BR und SBV beschließen die (kostenpflichtigen) Maßnahmen wie Schulungsteilnahme ect. und die Personalleiterin darf dann die Rechnungen zur Überweisung oder die Reisekostenabrechnung zur Auszahlung freigeben. Natürlich nach vorangegangener, ordnungsgemäßer Mitteilung.

VG

Kostenstelle der sbv

Monica99, Thursday, 15.11.2018, 13:43 (vor 2898 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

gemeinsame Kostenstelle OK. Aber beide als BR/PR und SBV müssen unterschriftsberechtigt sein. Es kann und darf nicht sein, dass ein BR/PR mit seiner Unterschrift erst Mittel freigibt. Wichtig u.a. auch zB bei Reisekosten. Diese müssen ja idR vom Kostenstellenverantwortlichen abgezeichnet werden.

Eigene Kostenstelle ist negativ, denn hiermit könnte der AG die Kosten der SBV aufzeigen!


Hallo Monica,

Hallo,

Kostenstellenverantwortliche ist bei uns unsere Personalleiterin, BR und SBV beschließen die (kostenpflichtigen) Maßnahmen wie Schulungsteilnahme ect. und die Personalleiterin darf dann die Rechnungen zur Überweisung oder die Reisekostenabrechnung zur Auszahlung freigeben.

Darf und freigeben, sind schon die Fehler! Hier MUSS dann eine Zahlung erfolgen. Denn die Gesetze sehen hier eine "Freigabe" ggf noch nach Prüfung nicht vor.

Wir haben die Regelung, das hier der Kostenstellenverantwortliche "nur" wegen der Notwendigkeit einer Unterschrift ohne Prüfung unterschreibt. Denn die Gesetze sehen vor, das der AG die Kosten zahlen/tragen MUSS. Wenn der AG hier eine Unrechtmäßigkeit der Kosten sieht, muss er den im Gesetz vorgesehenen Weg nutzen.

--
mfg Monica

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