Konkludente Zustimmung (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.11.2018, 12:38 (vor 1988 Tagen) @ Klaus SBV

Hallo,

der AG hat unrecht.
Denn im Gegensatz zB zum BetrVG erfordert die volle Freistellung als SBV lediglich die rechtzeitige Mitteilung an den AG - mehr nicht.

So schreibt Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 37:
"Dem Wunsch muss der Arbeitgeber nachkommen. Es bedarf keiner Vereinbarung. Es ist auch nicht wie in § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG eine vorherige Beratung mit dem Arbeitgeber vorgeschrieben."

Habe hier zu im WWW nichts gefunden.

Du solltest auch eher die Fachliteratur heranziehen. Das dürfte idR zielführender sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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