Konkludente Zustimmung (Freistellung)
Hallo,
der AG hat unrecht.
Denn im Gegensatz zB zum BetrVG erfordert die volle Freistellung als SBV lediglich die rechtzeitige Mitteilung an den AG - mehr nicht.
So schreibt Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 37:
"Dem Wunsch muss der Arbeitgeber nachkommen. Es bedarf keiner Vereinbarung. Es ist auch nicht wie in § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG eine vorherige Beratung mit dem Arbeitgeber vorgeschrieben."
Habe hier zu im WWW nichts gefunden.
Du solltest auch eher die Fachliteratur heranziehen. Das dürfte idR zielführender sein.
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&Tschüß
Wolfgang