§ 181 (Allgemeines)

ciralifan, Friday, 23.11.2018, 07:54 (vor 2890 Tagen)

Moin,
Frage an die Gemeinde zum §181, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
Im §181 heißt es :
Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

Ist diese Funktionsvergabe auch per interner Stellenausschreibung möglich? Der AG sucht für diese Funktion jemanden aus dem internen kpl. MA Pool zu finden, welcher diese Funktion "Nebenberuflich" mit erledigt und dafür eine Zulage erhalten soll.

Ich halte dies für Bedenklich, alle mir bekannten Kommentare sage aus, dies sollte i.d.R. ein Personaler sein.

Wie seht ihr dies ?

§ 181

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 23.11.2018, 11:04 (vor 2890 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

ich teile Deine Sichtweise. Der Knackpunkt ist, dass der Beauftragte des AG den AG "verantwortlich" vertritt. Ich sehe da auch auf jeden Fall eine Person, welche bereits eine gewisse Verantwortung (zeichnungsberechtigt i.V. oder ppa) inne hat.

VG

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