§ 181 (Allgemeines)
Hallo,
ich teile Deine Sichtweise. Der Knackpunkt ist, dass der Beauftragte des AG den AG "verantwortlich" vertritt. Ich sehe da auch auf jeden Fall eine Person, welche bereits eine gewisse Verantwortung (zeichnungsberechtigt i.V. oder ppa) inne hat.
VG