Ständige Heranziehung /Vollfreistellung des Stelli bei Verhinderung der VP (Freistellung)

bifavi, Hessen, Friday, 23.11.2018, 14:43 (vor 1979 Tagen)

Moin Moin ihr Mitstreiter

Nachdem ich meinen Arbeitgeber meine Verhinderung bis zum 31.12.2018 wegen Abwesenheit aus dem Betrieb mitgeteilt habe, hatte ich gleich einen Antrag auf Übertragung meiner Vollfreistellung auf den 1 Stelli beantragt.
Nun ist der AG der Ansicht, dass es keiner Vollfreistellung bedarf.
Begründung : Ich wäre ja dieses Jahr auch plötzlich lange AU gewesen und das ginge auch so. Ich sollte dem Stelli. die Termine mitteilen und das würde reichen, der könne noch nebenher arbeiten.
Ich habe auch auch auf den §179 in Verbindung mit §178 hingewiesen (gleiche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, Freistellung bzw. ständige Heranziehung).

Meiner Meinung nach liegt hier eine Behinderung der SBV vor.

Wie ist eure Meinung dazu?
Kann ja denn Stelli nicht so hängen lassen.

Bifavi

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich,und dann gewinnst du.
Mahatma Gadhi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion