Heranziehung und Abstimmung untereinander (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 05.12.2018, 10:43 (vor 1968 Tagen) @ sirharlekin

Moin Moin Sirharlekin,

die Vertreter/innen, die für die Teilnahme an dem jeweiligen Ausschuss von der Vertrauensperson zur Heranziehung benannt sind, haben selbstverständlich Einsichtsmöglichkeit in die Unterlagen, dann ist dieses auch Arbeitszeit. Im Vertretungsfall hat dieses auch das jeweilige Ersatzmitglied bzw. die Vertrauensperson.
Ob man sich darüber hinaus immer auf dem Laufenden halten kann/darf ist gesetzlich nicht geregelt. Daher machen wir in einem Großbetrieb (mehr als 500 Schwerbehinderte) 1x monatlich eine Besprechung mit allen Vertreter/innen, wo wir uns jeweils über Neuigkeiten informieren, Termine austauschen usw.

Alle Vertreter/innen haben unterschrieben, dass sie nach außen hin die Schweigepflicht einzuhalten haben, daher können wir intern auch wichtige Dinge besprechen.

Liebe Grüße

Hendrik


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