Änderung im MVG-EKD zum 1.1.2019 (Kirche)

Cebulon, Thursday, 06.12.2018, 21:20 (vor 1957 Tagen) @ Taja

Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten bekommt die Aufgaben nach staatlichem Recht.

Hallo Taja,

hier Näheres für die SBV zu den Änderungen im MVG-EKD mit Anmerkungen von Prof. Düwell in jurisPR-ArbR 49/2018 Anm. 1, inwieweit ab 2019 das SGB IX nach Kirchenrecht gilt und in welchen Bereichen es noch einzelne Einschränkungen gibt beim Wahlrecht und Unterrichtungsrecht der SBV.

Gruß,
Cebulon


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