Stellenausschreibung SBV Eigenschaft (Allgemeines)

SGBFreak, Tuesday, 22.01.2019, 22:54 (vor 2829 Tagen)

Hallo,
unser AG (öffentl. Dienst) verzichtet neuerdings ohne Rücksprache mit PR und SBV auf den berühmten Satz:
" SB werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt" ! Er läßt diesen bei den Zeitungsinseraten komplett weg!
Was ist das für eine neue Mode? Nicht jeder SB hat einen Internetanschluss und wird dadurch abgeschreckt - keine SB erwünscht. Verstößt das nicht gegen das AGG.
Gruß
SGBFreak

Stellenausschreibung SBV Eigenschaft

garda, Berlin, Wednesday, 23.01.2019, 07:28 (vor 2829 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,
unser AG (öffentl. Dienst) verzichtet neuerdings ohne Rücksprache mit PR und SBV auf den berühmten Satz:
" SB werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt" ! Er läßt diesen bei den Zeitungsinseraten komplett weg!
Was ist das für eine neue Mode? Nicht jeder SB hat einen Internetanschluss und wird dadurch abgeschreckt - keine SB erwünscht. Verstößt das nicht gegen das AGG.

Hallo,

nein tut es nicht:

Hier findest du mehr.

Ob es gut, richtig und weise ist steht auf einem anderen Blatt, schon gar ohne Info und Absprache.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Stellenausschreibung SBV Eigenschaft

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 23.01.2019, 09:22 (vor 2829 Tagen) @ SGBFreak

Moin Moin SGBFreak,

gegen das AGG verstößt es nicht, aber es gibt mehrere Angriffspunkte:

1. Du bist im öffentlichen Dienst. Wenn es bei Euch einen Schwerbehindertenerlass und/oder eine Inklusionsvereinbarung geben sollte, in der diese Formulierung enthalten ist, kann man dem Arbeitgeber sehr wohl die Frage stellen, warum dieses dann nicht in den Ausschreibungen steht.
2. Falls es bei Dir unter 5% Schwerbehinderte gibt, hat der Arbeitgeber nach SGB IX eine Einstellung nicht Schwerbehinderter mit Dir zu erörtern. Daher kann man auch aus diesem Grund die Frage stellen, warum man dann nicht, um die Pflichtquote besser erfüllen zu können, diese Formulierung in die Ausschreibung aufnimmt.

Liebe Grüße

Hendrik

Stellenausschreibung SBV Eigenschaft

Cebulon, Wednesday, 23.01.2019, 10:53 (vor 2829 Tagen) @ SGBFreak

... wird abgeschreckt - keine SB erwünscht.

Hallo, weder das eine noch das andere. Wenn aber online mit und print ohne diesen Passus, erscheint dieses natürlich inkonsequent bzw. widersprüchlich.

Gruß,
Cebulon

Stellenausschreibung SBV Eigenschaft

SGBFreak, Wednesday, 23.01.2019, 20:24 (vor 2828 Tagen) @ SGBFreak

Nachgefragt und was sagt ihr dazu:
Der textliche Zusatz ist in 4.4.2 der Teilhaberichtlinie des Freistaates Bayern geregelt.
Nachdem die Stellen sicher ohne interne Prüfung und Beteiligung der SBV / PR veröffentlicht worden sind, kommt 4.4.1 der Teilhaberichtlinie zum Tragen. Dies ist die Umsetzung von §§ 164 Abs.1 und 165 SGB IX.

In § 164 Abs. 1 Satz 6 wird die Beteiligung der SBV an der Prüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 geregelt. Die SBV ist hier nach § 178 Abs. 2 Satz 1 zu beteiligen. Nachdem dies nicht geschehen ist die Maßnahme nach § 178 Abs. 2 Satz 2 auszusetzen und die Beteiligung der SBV nachzuholen.

Stellenausschreibung SBV Eigenschaft

WoBi, Sunday, 27.01.2019, 13:00 (vor 2824 Tagen) @ SGBFreak

Hallo SGBFreak,

ist dein Arbeitgeber eine untergeordnete Behörde, ein Teil der inneren bayerischen Staatverwaltung und damit an den Text unter Punkt 4.4.2 als besonderer Vermerk bei Stellenausschreibungen gemäß Teilhaberichtlinie gebunden?

Auszug Teilhaberichtlinie:
„Bei externen und internen Stellenausschreibungen ist zu vermerken, ob die Stelle für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet ist und dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt werden“

Wenn ja, schränkt der Arbeitgeber durch die Streichung von „im Wesentlichen“ die Toleranz der Eignung von schwerbehinderten Bewerbern ein. Der PR und die SBV haben darauf zu achten, dass durch den Arbeitgeber Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen angewendet werden. Durch das Weglassen des Hinweises oder Teile des Hinweises werden zum Schutz von schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbern Verpflichtungen durch den Arbeitgeber nicht erfüllt.

--
Gruß
Wolfgang

Stellenausschreibung SBV Eigenschaft

Luculus, Sunday, 27.01.2019, 22:51 (vor 2824 Tagen) @ SGBFreak

Unsere Personalerin würde keine Ausschreibung ohne diesen Satz rausgeben.
Das nicht vorhanden sein könnte ein Indiz für eine eventuelle Schadenersatzklage bei Nichteinladung liefern.
Wir hatten in der letzten Zeit häufiger Bewerbungen bei denen der Hinweis auf die Behinderung sehr versteckt war. WEnn dann noch der fehlende Hinweis hinzu kommt... 3 Monatsgehälter Arbeitgeberbrutto :-P

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