Moin Moin Sabine,
ich würde in diesem Fall, weil es sich um eine Betriebsratsstelle handelt und der Betriebsrat selber Euch nicht informiert hat, in der Betriebsratssitzung, in der diese Stelle, der ja auch dieses Gremium zustimmen muss, nach SGB IX aussetzen, dabei die genannten Gründe vorbringen und zum zweiten eine Tagesordnungspunkt in dieser Sitzung anmelden, wo Du den Betriebsrat einmal fragen kannst, wie dieser, wenn er Dich nicht einmal bei eigenen Stellen informiert, sich eine vetrrauensvolle Zusammenarbeit nach SGB IX vorstellt.
Der Arbeitgebner muss dann dieses Stelle mit Dir besprechen und Dich zu dieser Auschreibung anhören. Ob Du auf einer Wiederholung des Vorstellungsgespröch bestehst, würdee ich davon abhängig machen, ob ein klar erkennbarere Qualifikationsunterschied vorliegt, weil Du dann - durch das zweite Gespräch - beim schwerbehinderten Bewerber nur Hoffnungen weckst, die aber nicht erfüllbar sind.
Zeitgleich würde ich beim Arbeitgeber aufgrund der wiederholten Verstösse, die Du allerdings belegen können solltest, ankündigen, dass Du eine Rechtsberatung bezüglich eines Gerichtsverfahren wegen Behinderung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung einholen und ggf. dieses Verfahren einleiten wirst.
Liebe Grüße
Hendrik
Ps: Dem Betriebsrat kannst Du auch gerne fragen, ob sie in einem solchen Prozess sich gerne outen wollen, dass sie die Zusammenarbeit mit der SBV missachtet haben, weil sie erstens Dich als ausschreibende Abteilung nicht über die Stelle informiert haben und zweitens, Dir entgegen dem SGB Ix die Bewerbung des Schweerbehinderten nicht unverzüglich mitgeteilt haben und drittens Dich weder über das Vorstellungsgespräch informiert und viertens noch vor einer Entscheidung angehört haben.
Auf die Antwort wäre ich gespannt.