Tätigkeitsbericht (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 05.02.2019, 13:43 (vor 1904 Tagen) @ Ciboletta

Moin Moin Ciboletta,

hierzu benötige ich einige Informationen von Dir.

Grundsätzlich gilt:
Der Arbeitgeber kann Dich nicht anweisen und Du bist diesem keine direkte Rechenschaft schuldig. Zudem ist die Bearbeitungszeit von Anträgen etc. durch unser Wahlamt nicht normierbar. Jemand mit medizinischen Vorkenntnissen kann einen Antrag schneller schreiben / unterstützen, als beispielsweise eine Reinigungskraft oder jemand im Transportdienst oder auch Ingenieure, für die die Fachbegriffe erst einmal böhmische Dörfer sind. Zudem kommt die Erfahrungszeit hinzu.

Allerdings musst Du, wenn Du nicht frei- bzw. teilfreigestellt bist, Dich bei Deinem Vorgesetzten abmelden, wenn Du Tätigkeiten der SBV übernimmst. Du musst nicht angeben, was Du genau machst. Daher wäre, wenn die Freistellung nicht rechtlich abgesichert ist (z.B. unter 100 Schwerbehinderte) eine Erläuterung zum Erhalt derselben sinnvoll. Hier würde ich nicht nur schildern, was ich gemacht habe, sondern auch, welche gesetzlich vorgeschriebenen oder möglichen Maßnahmen ich nicht wahrnehmen konnte (Beispielsweise Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen im Bewerbungsverfahren ......), um deutlich zu machen, dass der jetzige Rahmen mindestens notwendig ist.

Du kannst den Arbeitgeber aber auch auf die jährliche Schwerbehindertenversammlung verweisen, wo dieser ja auch eingeladen ist. Hier solltest Du in einem Tätigkeitsbericht darauf eingehen, was Du wahrgenommen hast und wo auch Deine Grenzen lagen.

Wie gesagt, ohne mehr über Deine Situation zu wissen und die Stellung von Dir im Betrieb zu kennen, wird es schwer, diese Frage konkreter zu beantworten.

Liebe Grüße

Hendrik


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