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Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 07.02.2019, 21:17 (vor 1876 Tagen) @ MonikaSBV

Moin Moin Monika,

leider muss der Arbeitgeber Dir nichts geben, aber der Tätigkeit als SBV ist Vorrang einzuräumen. Daher alle Termine auch wahrnehmen, wenn es dadurch zu Störungen im Arbeitsablauf kommt .... auch Zeiten nutzen wie Vorbereitungszeit auf die Betriebsratssitzung, Kontaktaufnahme zu schwerbehinderten Bewerbern/innen vor den Vorstellungsgesprächen ..... Beratungen von Schwerbehinderten auch zu Themen wie BEM usw., Schulungen zu SBV Themen nutzen und bei Ablehnung durch den Arbeitgeber an das Integrationsamt wegen Behinderung der SBV Arbeit wenden ..... bis der Arbeitgeber erkennt, dass er mit einer festen planbaren Regelung auch für Deine "normale" Arbeitstätigkeit selber auch besser fährt. als mit ständigen und teilweise auch unplanbaren Abwesenheiten vom Arbeitsplatz.


Liebe Grüße

Hendrik


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