TzBfG kontra SGB IX ?? (Einstellung)
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich diskutiere mit meinem Stellv. und dem PR über folgende Frage:
Wenn ein Arbeitnehmer bereits einmal sachgrundlos (Behörde) beschäftigt wurde darf er ja kein weiteres Mal sachgrundlos eingestellt werden, weil sich daraus eine Festanstellung ergeben würde.
(BAG, Beschluss vom 06.06.2018, AZ: 1 BvR 1375/14 -)
Wenn sich nun dieser Arbeitnehmer (schwerbehindert) erneut auf eine sachgrundlos ausgeschriebene Stelle in dieser Behörde bewirbt muss er dann gemäß § 165 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, obwohl klar ist, dass er gemäß der Vorgabe (§ 14 Abs. 2 TzBfG) keine Chance hat?
Wie seht ihr das?
Gruß Paul