Kompliziertes IT-System eingeführt ohne Mitbestimmung des BRs (Allgemeines)

Pernille, Wednesday, 20.02.2019, 13:43 (vor 2800 Tagen)

Seit zwei Jahren plant unser Unternehmen eine neue Software einzuführen. Diese beinhaltet die Arbeitszeiterfassung und eine Reihe von anderen zentralisierte Funktionen. Die Überwachung der MA wäre im Prinzip möglich. Natürlich ist das mitbestimmungspflichtig! Darauf weist die SBV seit zwei Jahren hin.

Unser BR kam nicht richtig in die Gänge und der AG fühlte sich wenig im Pflicht den BR ausführlich hierüber zu informieren, mit dem Ergebnis, dass die Software doch vor vier Wochen eingeführt ist. Einfach so. Dies war ohne das Mitbestimmungsrecht des BRs.

Die Software ist sehr unbeliebt unter allen MA. Es ist kompliziert und um das System bedienen zu können braucht jede MA mehrere Stunden Schulung. Das System ist nicht intuitiv: Jede Menge neue kleine Knöpfe, die man anklicken muss. Die Erscheinung (Bild) diesen Knöpfen haben keine unmittelbare Bedeutung für die User. Man muss die Bedeutung alle Knöpfe erst lernen. Eine Vergrößerung des Bildschirms führt dazu, dass man Informationen verliert, weil sie versteck ist. Wie man von dieser Beschreibung hier erkennen kann ist das also ein System, das wesentlich Probleme verursacht auf Nutzer-Ebene sowohl als MA-Überwachungsebene.

Der BR ist jetzt aktiv geworden, aber er wird nicht ernst genommen. Die Zeit läuft. Es wird versucht ein BV hinzubekommen. Der AG stellt sich etwas quer bei einigen Punkten: Arbeitsplatzsicherung; Keine finanzielle Benachteiligung für die AN sollte das System zu viel Arbeitszeit kosten; die Qualität der Arbeit könnte darunter leiden.

Die SBV, also ich, hat vor unter dem §178 eine Stellungsname zu verfassen. Hierin wird die SBV den AG aufmerksam darauf machen, dass die SBV angehört werden muss und danach sagen: dieses System ist kompliziert und könnte negative Konsequenzen für schwerbehinderten Menschen haben. Das System wurde ohne Mitbestimmung des BRs eingeführt und die SBV hofft deshalb dass eine BV schnell durchgeführt werden kann.

Der BR begrüßt dieses Vorhaben von der SBV. Diese Stellungsname unterstützt dann in parallel ihre Arbeit.

Kann ich den Paragraph für meine Stellungsname nutzen?: "§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung „unverzüglich und umfassend″ zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. „Unverzüglich″ etc"..."

Kompliziertes IT-System eingeführt ohne Mitbestimmung des BRs

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 20.02.2019, 14:08 (vor 2800 Tagen) @ Pernille

Hallo,

es ist natürlich immer schwer, als SBV zu agieren, wenn der BR von seinen Mitbestimmungsrechten nicht oder nur unzureichend Gebrauch macht.
In Deinem Fall kommt hinzu, daß Du erst mal begründen mußt, warum in einer Angelegenheit, die sämtliche AN betrifft, die SBV bzw. die von ihr vertretenen AN besonders betroffen sind.
Bei einem Zeiterfassungssystem fallen mir nur zwei Argumente ein:

1.
In der Tat ist die Möglichkeit der Leistungskontrolle mE eine mögliche Argumentation. Leistungsgeminderte sbM könnten so besonders unter Druck geraten.

2.
Ein weiteres mögliches Argument für besondere Betroffenheit wäre die frage der Barrierefreiheit der Software. Ist das System zB auch für Blinde bzw. stark sehbehinderte nutzbar ? Gibt es eine Sprachsteuerung ? Wie du ja selbst schreibst, passt sich die Darstellung bei Vergrößerung nicht an die Bildschirmanzeige an, so daß auch Sehbehinderte wohl größere Probleme haben könnten, das System fehlerfrei zu bedienen.
Dabei kommt es bei dieser Art von "besonderer Betroffenheit" aber nicht darauf an, daß es in Deinem Betrieb bereits solche blinde/sehbehinderte AN gibt. Die Literatur billigt hier der SBV durchaus das Recht auf ein "vorausschauendes" Tätigwerden zu, um evtl. zukünftige Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungshindernisse zu vermeiden.


Und wenn Du als SBV noch gar nicht offiziell beteiligt bzw. informiert wurdest, solltest Du nicht gleich dem AG Deine Stellungnahme schicken, sondern erst mal pauschal die Information und Anhörung einfordern und schauern, wie der AG reagiert.
Durch eine zu frühe Stellungnahme - unsbes. unaufgefordert - verschießt Du Dein Pulver gleich mit einem Schuss.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kompliziertes IT-System eingeführt ohne Mitbestimmung des BRs

Pernille, Wednesday, 20.02.2019, 19:06 (vor 2800 Tagen) @ albarracin

Danke sehr. Das ist eine sehr gute Antwort. Besonders gefällt mir die Barrierefreiheit. Dieses Argument habe ich eben einen BR-Mitglied gegeben. Seine Reaktion war: das betrifft auch andere AN, denn im Alter sieht man schlechter.... wieso kam er dann nicht selber auf die Idee dieses Argument zu bringen...?

Dieser Sachverhalt hier beschrieben ist der Grund warum ich momentan stark überlege den Amt niederzulegen. Ich arbeite mit einem BR zusammen, der (drei Mitglieder) AG-freundlich ist und einfach Angst hat dem AG widerzusprechen. Vor drei Jahren hat dieser BR einen gravierenden Fehler begangen (eine Email an Allen geschickt mit sehr vertraulichen Infos), seitdem ist er eingeschüchtert. Alles lag brach. Es wird viel gesprochen und dann am Ende eingeknickt. Der AG übt Druck aus und weiß genau wo er drucken muss.

Die SBV hat eindringlich und oft insistiert, der BR soll ihr Mitbestimmungsrecht mit diesem System wahrnehmen. Vom Anfang war das klar, dass das System Probleme verursachen würde. Es hat nichts gebracht. Ich wurde nur ignoriert. Die nervende SBV. Erst kurz vor zwölft als es für die Belegschaft klar war, was für ein Eingriff in den Betriebsablauf war, wurden Gesprächen geführt. Zu spät.

Als SBV ärgert es mich sehr. Ich habe viel Energie eingesteckt und konnte mich wohl trotzdem nicht durchsetzen. Dann frage ich mich halt ob es dann nicht Zeit wäre den Amt aufzugeben. Es hat mich einfach zu viel Energie gekostet.

Kompliziertes IT-System eingeführt ohne Mitbestimmung des BRs

Cebulon, Wednesday, 20.02.2019, 20:58 (vor 2800 Tagen) @ Pernille

Hallo,
hier gibt's einen kurzen Radiobeitrag zur digitalen Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte vom "Funkstreifzug". Hierbei wird unter anderem auch die Zeiterfassungssoftware angesprochen.

Wird Software als barrierefrei deklariert? Gab es vor Beschaffung ausführliche Demo für BR/SBV? Ist dieser Betriebsrat geschult zur Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und beim Einsatz von Softwareanwendungen? ­ Hier ein Kurzvideo zu Betriebsvereinbarungen in der Digitalisierung.

Gruß,
Cebulon

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