Protokoll- Unterschrift (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Monday, 25.02.2019, 07:53 (vor 2796 Tagen)

Guten morgen,
eine schwerbehinderte Mitarbeiterin hatte ein Personalgespräch auf Grund eines Vorfalles der die Schwerbehinderung betrifft. (Öffentlichmachung der Schwerbehinderung durch ihre Vorgesetzte)

Ihre Vorgesetzte (Verursacherin und gleichzeitig Protokollführerin) verlangt nun von ihr das Protokoll zu lesen und gleich im Betrieb zu unterschreiben.

Die Mitarbeiterin möchte aber das Protokoll erst in Ruhe zu Hause lesen und mit ihrem Rechtsbeistand beraten.

Die Vorgesetzte verweigert die Herausgabe.

Die Mitarbeiterin verweigert die Unterschrift ohne Beratung mit dem Rechtsbeistand.

Meine Frage, kann die Mitarbeiterin die Unterschrift unter das Protokoll davon abhängig machen das sie es erst außerhalb des Betriebes prüfen lässt?

Beste Grüße

Protokoll- Unterschrift

garda, Berlin, Monday, 25.02.2019, 08:54 (vor 2796 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die überhaupt zur Unterschrift verpflichtet.

Dann eine Gegenfrage: handelt es sich einfach um ein Gesprächsprotokoll oder sind Festlegungen getroffen bzw. vereinbart worden?

Üblicherweise unterzeichnet der Protokollführer das Protokoll. Bei einem Protokoll eines Mitarbeitergespräch kann es sich doch wohl bestenfalls um eine Kenntnisnahme handeln.

Warum also nicht einfach unterschreiben mit dem Vermerk: "zur Kenntnis genommen"?.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Protokoll- Unterschrift

lunos1961, Fürth, Monday, 25.02.2019, 09:29 (vor 2796 Tagen) @ garda

Es geht doch darum, dass von der Mitarbeiterin die Unterschrift verlangt wird und sie diese nicht ungeprüft leisten möchte.
Ich sehe keinen Grund warum man ihr das Protokoll nicht vor Unterschrift zur Prüfung aushändigen sollte.

Protokoll- Unterschrift

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 25.02.2019, 09:34 (vor 2796 Tagen) @ garda


mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die überhaupt zur Unterschrift verpflichtet.

Ich sehe ebenso keine Verpflichtung zur Unterschrift.


Üblicherweise unterzeichnet der Protokollführer das Protokoll. Bei einem Protokoll eines Mitarbeitergespräch kann es sich doch wohl bestenfalls um eine Kenntnisnahme handeln.

Mir erscheint es auch etwas kurios, dass die Person, welche das Vergehen begangen hat, auch die Protokollführerin ist. Somit hat es für mich mehr den Charakter einer "Gesprächsnotiz". Angebrachter wäre hier eine neutrale Person.


Warum also nicht einfach unterschreiben mit dem Vermerk: "zur Kenntnis genommen"?.

Wenn man etwas auch inhaltlich zur Kenntnis nimmt, und binnen einer gewissen Zeit nicht widerspricht und eine Gegendarstellung verfasst, erklärt man die Richtigkeit des Protokolls.

Interessant wäre noch, ob die Schwb eine Kopie des Schriftstücks nach Unterzeichnung ausgehändigt bekommt oder auch nicht?

Das alles hat irgendwie den Beigeschmack, dass ein nicht kleiner Verstoß "legalisiert" werden soll.

VG

Protokoll- Unterschrift

garda, Berlin, Monday, 25.02.2019, 09:34 (vor 2796 Tagen) @ lunos1961

Es geht doch darum, dass von der Mitarbeiterin die Unterschrift verlangt wird und sie diese nicht ungeprüft leisten möchte.
Ich sehe keinen Grund warum man ihr das Protokoll nicht vor Unterschrift zur Prüfung aushändigen sollte.

Das habe ich schon verstanden, meine Rückfrage hast du leider nicht beantwortet. Ich würde im Zweifel die Unterschrift verweigern.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

RSS-Feed dieser Diskussion