Informations"pflichten" (Allgemeines)
Ein schwerbehinderter Kollege wird wertgleich umgesetzt. Eigentlich sollte es sich um eine Höhergruppierung handeln, dies wurde mit dem Kollegen besprochen. Die Personalabteilung vollzog diese aber nicht.
Die Schwerbehindertenvertretung wurde über die Umsetzung nicht informiert. Müsste die SBV nicht auch im Vorfeld bei solchen Maßnahmen mindestens in Kenntnis gesetzt werden?
Aber wahrscheinlich hätte dann jemand bemerkt dass der Kollege anders eingruppiert wurde und die Verfügung Fehler enthielt. Der Kollege will jetzt natürlich nicht mehr und kompliziertere Arbeit für das gleiche Geld machen...