Informations"pflichten" (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 26.02.2019, 07:07 (vor 2795 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

hier kann sich die Zusammenarbeit der SBV mit dem Personalrat für den Mitarbeiter "lohnen". Denn der Personalrat hat nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz Mitbestimmung bei der Eingruppierung. Lass die Überprüfung der Eingruppierung für den Mitarbeiter X auf die Tagesordnung des PR setzen. Der PR kann auch von Amtswegen die Überprüfung der Eingruppierung beschließen. Es Bedarf nicht einer Beschwerde des Mitarbeiters.

Hintergrundinfo z.B.:
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/mitbestimmung-des-personalrats-bei-eingruppierung-335726
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/++co++79828b42-ec21-11e5-a9e3-525400438ccf

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Gruß
Wolfgang


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