Zugang Personalplaner (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Tuesday, 26.02.2019, 16:50 (vor 2794 Tagen)

Hallo,
eine Frage habe ich als SBV das recht auf Zugang zum Personalplaner damit ich weiß wo meine Leute arbeiten wie sie aussehen und den Krankenstand erfahre.

Zugang Personalplaner

Wauzi32, NRW, Tuesday, 26.02.2019, 20:40 (vor 2794 Tagen) @ Wauzi32

Und wie sieht es mit Einsicht in die Unfallmeldungen?

Zugang Personalplaner

fragezeichen, Sachsen, Wednesday, 27.02.2019, 08:22 (vor 2794 Tagen) @ Wauzi32

Was haben die Unfallmeldungen mit der Schwerbehinderteneigenschaft zu tun? Unfallmeldungen sind Meldungen bezüglich Arbeits- oder Wegeunfällen, die alle Mitarbeiter betreffen können. Ich nehme mal an, Du bist Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.

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mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 27.02.2019, 09:36 (vor 2794 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,
eine Frage habe ich als SBV das recht auf Zugang zum Personalplaner damit ich weiß wo meine Leute arbeiten wie sie aussehen und den Krankenstand erfahre.

Hallo,

ein Recht auf Zugang zu einem vollumfänglichem Personalplaner hat m.M. nach die SBV nicht. Bestenfalls, wenn eine Selektion voreingestellt ist, so dass Du nur die schwb MA siehst, erscheint es mir denkbar.
Ein Informationsrecht bezügl. deiner genannten Punkte besteht natürlich, die Infos können z.T. der Jahresmeldung entnommen werden, oder aus dem Arbeitsicherheitsausschuß (an deren Sitzungen Du ein Teilnahmerecht hast) oder auch explizit von der Personalstelle eingefordert werden.

VG

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Wauzi32, NRW, Wednesday, 27.02.2019, 18:04 (vor 2793 Tagen) @ mietze_katz

So jetzt habe ich ein paar Minuten Zeit um meine Frage genau zu formulieren.
Es geht um folgendes:
1 Gleichstellungsanträge
wenn ich ein Schreiben vom Jobcenter Befragung der SBV bekomme sehe ich nur den Namen, will aber nicht das der Personalchef wind davon bekommt weil er die Leute unter Druck setzt. Das selbe ist es mit länger wie 6 Wochen krank bekomme auch keine Info oder beim Austritt und Zeitverträgen.
Ich bin doch genauso eine Vertrauensperson wie der Betriebsrat und an Datenschutz gebunden.
2. Unfallmeldungen
Bin doch bei der ASA und Arbeitsschutz Ausschuss dabei um mitreden zu können und Verbesserungen auszuarbeiten aus Sicht eines Behinderten sollte ich meiner persönlichen Meinung nach die Unfallmeldungen einsehen dürfen.

Bitte um Hilfestellung

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mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 27.02.2019, 20:21 (vor 2793 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

1 Gleichstellungsanträge
wenn ich ein Schreiben vom Jobcenter Befragung der SBV bekomme sehe ich nur den Namen, will aber nicht das der Personalchef wind davon bekommt weil er die Leute unter Druck setzt.

Wenn Du ein Befragungsformular bekommst, bekommt der BR und, falls man dem nicht widersprochen hat, auch der AG einen Befragungsbogen. Ein Widerspruch zur Befragung des AG hat leider nach meiner Erfahrung oft die Folge, dass der Gleichstellungsantrag abgelehnt wird. Ist aber von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich.
Bezügl. des "unter Druck setzen", ist halt in gewisser Weise ein "Machtkampf", so lange er damit sein Ziel erreicht, wird er es machen, und wenn er sieht, dass es ihm nix bringt, hört er damit auf.

Das selbe ist es mit länger wie 6 Wochen krank bekomme auch keine Info oder beim Austritt und Zeitverträgen.

Betriebliches Eingliederungsmanagemen (BEM) ?? AG müssen dieses seit 2004 anbieten! Bei schwb MA hast Du ein Recht auf die Information und , wenn es der Schwb nicht selbst ablehnt, auch ein Teilnahmerecht am BEM.

Ich bin doch genauso eine Vertrauensperson wie der Betriebsrat und an Datenschutz gebunden.

Richtig! AG hat jedoch Angst, dass Du durch Dein Mitwirken ihm in seiner Handlungsfreiheit einschränkst und will Dich durch Nicht-Info "dumm sterben" lassen. Hier musst Du Dich halt durchsetzen, STEP by STEP!

2. Unfallmeldungen
Bin doch bei der ASA und Arbeitsschutz Ausschuss dabei um mitreden zu können und Verbesserungen auszuarbeiten aus Sicht eines Behinderten sollte ich meiner persönlichen Meinung nach die Unfallmeldungen einsehen dürfen.

Bekommt bei Euch der BR die Unfallmeldungen? Oder die SiFa hat diese doch! Für mich sind die BR-Sitzungen immer eine gute Informationsquelle, für Sachen wo ich sonst garnicht erfahre und dann "treibe" ich mir mit einer gewissen Nachhaltigkeit die notwendigen Sachen schon ein.

VG

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MatthiasNRW, Thursday, 28.02.2019, 08:15 (vor 2793 Tagen) @ fragezeichen

Was haben die Unfallmeldungen mit der Schwerbehinderteneigenschaft zu tun? Unfallmeldungen sind Meldungen bezüglich Arbeits- oder Wegeunfällen, die alle Mitarbeiter betreffen können. Ich nehme mal an, Du bist Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.

§ 164 Abs. 4 SGB IX:
"Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
(...)
4. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr, (...)"

Nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX überwacht die SBV, dass diese Verpflichtung durch den Arbeitgeber auch erfüllt wird.

Für die SBV können daher auftretende Arbeitsunfälle ein Indiz dafür sein, dass der Arbeitgeber dem vorgenannten Anspruch nicht gerecht wird. Das Thema der Arbeitsunfälle ist also durchaus ein Thema, das die SBV betrifft. Wie damit dann umgegangen wird, ist die andere Frage. Die Teilnahme am Arbeitssicherheitsausschuss ist eine Variante, grundsätzlich dürfte aber auch ein Auskunftsrecht über Arbeitsunfälle von sbM sowie Arbeitsunfällen an AP, an denen (auch) sbM beschäftigt sind, gedeckt sein. Nur so kann die SBV beurteilen, ob dem Präventionsgedanken des § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX Rechnung getragen wird.

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Gruß
Matthias

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