Begleitung zur Rentenversicherung (Rente / Pension / ATZ)

sbv-nl-west, NRW, Friday, 01.03.2019, 12:03 (vor 1854 Tagen) @ Hotte

Vorsichtig. Aber ganz vorsichtig. Rentenberatung und in diesem Fall auch Begleitung zur Rentenberatung gehört nicht zu den Aufgaben der SBV.

VG
Hotte

Hallo Lenny,

wie Hotte schon schrieb, es gehört nicht zu deinen Aufgaben als SBV.

Dieses findest du auch im SGB IX (§ 178 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) hier insbesondere:

"Die Schwerbehindertenvertretung ist nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 verpflichtet, Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen.

Hiermit sind der Arbeitgeber, aber auch die innerbetrieblichen Interessenvertretungen gemeint, aber auch Stellen außerhalb des Betriebes oder der Dienststelle, die die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben umfassen."

Kurzum, die Hilfeleistung bezieht sich auf alle Fragen, die mit der Beschäftigung in dem Betrieb oder der Dienststelle im Zusammenhang stehen. Einen Anspruch kannst also nicht gelten machen, um in deinem Fall zu helfen.

Aber, vielleicht steht dein Arbeitgeber ja dem frühzeitigen Renteneintritt deines Mitarbeiters ja auch positiv gegenüber? Und dein Arbeitgeber erlaubt dir auf Anfrage, deinen Mitarbeiter dabei zu unterstützen.

Wichtig hierbei ist aber, das dein Mitarbeiter es ausdrücklich möchte, dass du deinen Arbeitgeber fragst.

Tipp am Rande, eine inhaltliche Beratung zum Thema Rente sollte die SBV unterlassen, da sie damit gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


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