Widerruf der Funktionszulage (Allgemeines)

Moana, Monday, 04.03.2019, 10:00 (vor 2789 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe nichts zu dem Thema gefunden, deshalb frage ich hier nach Euren Erfahrungen.

Darf der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter die Funktionszulage widerrufen, und diesem eine komplett andere Tätigkeit, wohl aber in derselben Abteilung, zuteilen, ohne Wissen des BR und der SBV? Die Verträge der Mitarbeiter laufen fast sämtlich auf "Lagerarbeiter", damit sie "überall einsetzbar sind", und lt. Vorgesetzten wäre es ja somit keine Versetzung, wenn der Kollege in derselben Abteilung verbliebe. Somit hätten sie mich auch nicht informieren müssen.

Ich bin da anderer Meinung! Was sagt Ihr dazu? Wie kann ich dagegen vorgehen?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!

Widerruf der Funktionszulage

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.03.2019, 10:45 (vor 2789 Tagen) @ Moana

Hallo,

als SBV hast Du die Möglichkeit, die Maßnahme auszusetzen gem. § 178 Abs. 2 Satz 2 und die erforderliche Information der SBV einfordern. Das geht aber nur, wenn der AG die Maßnahme noch nicht vollzogen hat.

Du solltest dem AN raten, die Maßnahme des AG individualrechtlich überprüfen zu lassen. Je nach Einzelfallumständen kann es sich um eine Änderungskündigung handeln, die denselben Bedingungen der §§ 168ff SGB IX unterliegt wie eine Beendigungskündigung.

Unter demselben Gesichtspunkt (Änderungskündigung ?) und/oder einer evtl. Versetzung bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte der BR die entsprechende Information vom AG einfordern.

--
&Tschüß

Wolfgang

Widerruf der Funktionszulage

Moana, Monday, 04.03.2019, 11:50 (vor 2789 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

leider hat der AG die Maßnahme schon zum 31.12. vollzogen und der MA hat sich jetzt erst an mich gewandt...

Brauche ich zum Aussetzen nicht einen Antrag in der BR-Sitzung?

Der BR ist eingeschaltet und hat schon erste Fragen in der Personalstelle gestellt. Ob der MA zum Anwalt gehen wird, wage ich zu bezweifeln, da er nur einen befristeten Vertrag hat und mir schon sagte, dass er Angst hat, dass dieser nicht verlängert werden wird.

Vielen Dank!

Widerruf der Funktionszulage

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 04.03.2019, 23:15 (vor 2788 Tagen) @ Moana

Hallo Wolfgang,

Hallo,

wenn die Maßnahme bereits vollzogen ist, ändert eine Aussetzung nichts mehr daran. Allerdings kannst du den Vorgang sehr wohl für Dich dokumentieren und den AG anmahnen, daß er Deine gesetzlichen Rechte verletzt hat. Im Wiederholungsfall kannst du den Vorgang als "Munition" für eine Klage vor dem ArbG verwenden.

Allerdings, wenn ich das hier so lese

Brauche ich zum Aussetzen nicht einen Antrag in der BR-Sitzung?

frage ich mich schon, ob Du "sattelfest" genug bist, Deine Ansprüche auch zu formulieren und ggfs. durchzusetzen. Zumindest hast du den Verweis von mir nicht gelesen, denn sonst würdest Du die Frage nicht so stellen.
Es gibt nämlich zweierlei Aussetzungsmöglichkeiten für die SBV:

- Ggü dem AG nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX
- Ggü dem BR nach § 178 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

Mit den Unterschieden solltest du Dich mal eingehend befassen - zB durch Lektüre der einschlägigen Kommentierung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Widerruf der Funktionszulage

Moana, Tuesday, 05.03.2019, 08:04 (vor 2788 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

nein, ich bin noch nicht sattelfest, da muss ich Dir recht geben. Deshalb frage ich ja auch hier im Forum, das ja dafür da ist, dass man Fragen stellen kann.

Ich werde Deine Antworten beherzigen.

Vielen lieben Dank!

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