Gefährdungsbeurteilung - Psychische Belastung (Allgemeines)

HartmutD, Essen, Wednesday, 13.03.2019, 07:51 (vor 2780 Tagen)

Hallo Leute,
ich brauche mal eine Antwort über mein oben genanntes Thema. Muss ein Schwerbehinderter Kollege bei einen Fragebogen über Gefährdungsbeurteilung - Psychische Belastung Krankheits fragen zu seiner Person beantworten oder nicht ??

Lieben Gruß
HD

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HartmutD

Gefährdungsbeurteilung - Psychische Belastung

Holländermichel, Gevelsberg, Thursday, 14.03.2019, 11:50 (vor 2779 Tagen) @ HartmutD

Hallo,

ich finde das ist eine sehr spannende Frage, hoffe aber der Kollege hat da nichts missverstanden.

Bei der Frage nach psychischen Belastungsfaktoren des Arbeitsplatzes zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung spielen seine persönlichen Faktoren doch zunächst gar keine Rolle. Die Faktoren die hier abzufragen wären (z.B. Hektik, hoher Zeitdruck, ständige Unterbrechung z. B. durch Telefongespräche, unklare Kommunikationsstrukturen) sind Faktoren die jeden Beschäftigten gleich treffen und sich auf den psychischen Gesundheitszustand auswirken können. WIE sich diese Faktoren im Einzelfall auswirken, kann bei jeder Person anders aussehen (Jeder Jeck ist anders). Die konkrete Auswirkung von Belastungen auf eine bestimmte Person ist meiner Ansicht nach eine Frage der Prävention in Ausübung der Fürsorgepflicht, nicht jedoch der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes.
Ich würde daher persönliche Fragen, insbesondere nach dem Gesundheitszustand nicht beantworten. Allgemeine Fragen zu Faktoren die sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirken können bzw. als Belastung erlebt werden schon. Sonst kann der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und vor allem zur Vermeidung psychischer Belastung nicht nachkommen.
L. G.

Gefährdungsbeurteilung - Psychische Belastung

fragezeichen, Sachsen, Friday, 15.03.2019, 08:39 (vor 2778 Tagen) @ HartmutD

Hallo,

bei uns wurde mehrmals durch den Betriebsarzt darauf hingewiesen, dass die Abfrage psychischer Belastungen am Arbeitsplatz eben nicht auf die psychische Gesundheit des Mitarbeiters abzielt (und schon gar nichts mit vermeintlichen psychischen Erkrankungen zu tun hat), sondern der Analyse der Situation am Arbeitsplatz (Zeitdruck, monotone Arbeitsaufgaben, Betriebsklima, Führungsverhalten etc.) dient. Darüber hinaus ist meines Erachtens die Beantwortung dieser Fragen ohnehin freiwillig (jedenfalls bei uns). Wobei es auch im Sinne der Beschäftigten sein sollte, dass ein Ergebnis einer solchen Befragung zustande kommt. Denn nur dann kann eine Fehlbelastung am Arbeitsplatz erkannt und idealerweise auch angegangen werden, wobei an den Ergebnissen ja auch die SBV beteiligt wird.

Schöne Grüße
fragezeichen

Gefährdungsbeurteilung - Psychische Belastung

HartmutD, Essen, Friday, 15.03.2019, 09:41 (vor 2778 Tagen) @ fragezeichen

Hallo,
dass man den Fragebogen freiwillig ausfüllen kann wurde hier aber nicht eindeutig dargelegt. Die SBV wurde auch nicht eingebunden was ich jetzt dem AG in schriftlicher Form nochmals dargelegt habe. Bei uns ist das Problem das man sein Geschlecht angeben soll, was ich bedenklich finde wenn in einer Abteilung 5 Frauen und 1 Mann arbeiten, wo bleibt dann die Anonymität.


Gruß

HartmutD

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HartmutD

Gefährdungsbeurteilung - Psychische Belastung

fragezeichen, Sachsen, Friday, 15.03.2019, 14:58 (vor 2777 Tagen) @ HartmutD

Hallo Hartmut,

dies kann natürlich nicht gehen, Du solltest daher am Ball bleiben, dass der Fragebogen anonymisiert wird. Und auch darauf drängen, dass die Beantwortung der Fragen freiwillig ist. Problematisch ist, dass man Zusammenhänge z.B. hinsichtlich des Führungsverhaltens ziehen will (zumindest heißt es oft so in der Theorie), die einen gewissen Rückschluss beinhalten. Also - in welchem "größeren" Bereich treten welche Probleme auf, die sich im Idealfall wie abstellen ließen. Aber wenn natürlich Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind, muss die Frage anders formuliert werden bzw. bestimmte Fragen können dann so nicht gestellt werden. Die einzelnen Interessenvertretungen werden bei den Ergebnissen einer solchen Umfrage, also der Auswertung beteiligt, aber nicht zwingend bei Erstellung. Werden die Kollegen bei Euch in der Firma nicht vorher über den Sinn und die Art und Weise einer solchen Umfrage informiert? Das fängt schon dabei an, dass gewissen Unsicherheiten (z.B. verbunden mit dem Titel "psychische Belastungen am Arbeitsplatz") ausgeräumt und ein Verständnis bei den Mitarbeitern geschaffen werden sollte. Das wäre Aufgabe des Arbeitgebers.

Schöne Grüße
fragezeichen

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