anwaltliche Beratung (Allgemeines)
Hallo,
um was geht es denn eigentlich ?
Je nach Gegenstand wäre ein Fachanwalt für Sozialrecht oder für Arbeitsrecht Ansprechpartner.
Und wenn es um die Rechte der SBV aus den §§ 177, 178 SGB IX geht, gehört die Klage vors Arbeitsgericht gem. § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__2a.html
Ein seriöser Anwalt wird Dir jedenfalls vorab mitteilen, was er von Dir benötigt, damit er die Kostenerstattung beim AG geltend machen kann
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&Tschüß
Wolfgang