Teilnahme an BR Sitzung (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 15.03.2019, 13:03 (vor 1862 Tagen) @ Franz100

Moin Moin Franz,

die SBV hat das Recht an jeder Betriebsratssitzung teikzunehmen, nicht nur einmal im Monat. Dieses ist in § 178 oder 179 SGB IX verankert. Du kasst dort sogar Tagesordnungspunkte setzen. An den Ausschüssen, die der Betriebsrat gegründet hat, hast Du ebenfalls ein Teilnahmerecht, sowie am Wirtschaftsausschuss. Wenn Du nicht kannst, hast Du wie bei jedem anderen Termin auch, das Recht, eine/n Stellvertreter/in als Abwesenheitsvertrtetung zu schicken. Der Betreibsrat hat keinerlei Rechte, Dir dieses zu verbieten.

Liebe Grüße

Hendrik


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