1. Kandidatur als stellvertretendes Mitglied (Wahlen)

hackenberger, Monday, 12.06.2006, 16:42 (vor 6538 Tagen) @ hajue

Hallo,

zu Anfang der Hinweis: Die Wählerliste einsehen dürfen nur Wahlberechtigte. Diese auch nur zu dem Zweck der Prüfung ob sie hier aufgeführt sind. Bedeutet, ist eine Wählerliste ggf. mehrere Seiten lang, habe ich nur das Recht der Einsichtnahme auf der Seite auf der ich lt. Alphabet stehen müsste. Eben zur Prüfung ob ich aufgenommen bin.

Kopieren ist gar nicht erlaubt!! Datenschutz, gerade auch das Merkmal "schwerbehindert/gleichgesteltt" betreffend!!

Es ist leider nirgends im Gesetz oder der WO Dein Problem geregelt. Es gibt es quasi nicht . Hier hilft daher nur eine allgemeine Info ggf. an alle AN in der Hoffnung so auch den/die richtige zu treffen.

Ich (VPSchwb) halte es daher bei vereinfachtem Wahlverfahren (also Wahl in einer Wahlversammlung) so, dass ich vorher eine Schwerbehindertenversammlung halte und dort den Kandidaten Gelegenheit zu vorstellen einräume.

Man kann aber auch die amtierende Vertrauensperson bitten, einen entsprechenden Flyer an die Wähler weiter zu leiten. Die kennt sie ja.


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