Stellungnahme der SBV bei Kündigung durch AG (Allgemeines)
Frage: welchen Anspruch hat ein SB hinsichtlich der Einsicht in die Stellungnahme der SBV?
Hallo,
der sbM hat natürlich Einsichtsrecht. Er wird das ohnehin auch anderweitig einsehen können z.B. durch Einsicht in seine Personalakte, bzw. beim Integrationsamt.
Ich würde den Rechtsbegriff "Zustimmung" in Stellungnahmen nie und nimmer gebrauchen, schon weil's um Anhörung geht und nicht um Zustimmung im Rechtssinne! Die Kündigung bedarf niemals einer "Zustimmung" der SBV gemäß dem SGB IX.
Gruß,
Cebulon