Gleichstellung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 26.03.2019, 06:16 (vor 1852 Tagen) @ MCDG

Moin Moin,

eine Gleichstellung gibt es nur unter 2 Voraussetzungen:
1. der rbeitsplatz ist gefährdet, d.h. es gibt deutliche Einschränkungen auf dem konkreten Arbeitsplatz und auch Probleme mit dem Arbeitgeber oder hohe Fehlzeiten etc.
2. Du benötigst direkt oder mindestens kurzfristig einen neuen Arbeitsplatz, weil dieser entweder wegfällt oder aber nicht mehr leidensgerecht ist. Im ersteren Fall wäre es auch günstig, wenn man darstellen könnte, warum man mit seinen Einschränkungen auf dem allgemeinee Arbeitsmarkt nur schwer vedrmittelbar wäre ..... zu Deutsch, genehmigt die Gleichstellung, sonst habt ihr mich als schwer vermittelbaren an der Backe ......

Sollte einer dieser Fälle aus Deiner Sicht bei Dir zutreffen und es keine SBV vor Ort geben, dann kläre bitte, ob es eine überörtliche Schwerbehindertenvertretung gibt. Ansonsten müsste der Betriebsrat Dir auch helfen können, da dieser auch eine Stellungnhame schreiben muss. Dieses würde ich vor dem Sozialverband abklären, weil die SBV und Betriebsrat die Arbeitsbedingungen vor Ort besser kennen ((sollten?).als der Verband, der sich aber mit den rechtlichen Möglichkeiten und dem Antrag selber auch gut auskennt.

Liebe Grüße

Hendrik


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