Arbeitgeber plant Arbeitszeitreduzierung in dem Betrieb, in dem ich SBV bi (Umgang mit Arbeitgeber)

GerdS, Hessen, Friday, 26.04.2019, 09:41 (vor 1798 Tagen) @ Bärbl

Guten Morgen Barbara,

Rechtsgrundlage für die Freistellung zur Wahrnehmung und Erledigung ihrer Aufgaben der SBV nach § 178 SGB IX ist § 179 Abs. 4 SGB IX. Voraussetzung ist, dass die Freistellung im Einzelfall "erforderlich" ist. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, allerdings ist eine ordnungsgemäße und rechtzeige Abmeldung beim Verlassen des Arbeitsplatzes beim unmittelbaren Vorgesetzten.erforderlich.

Bei 100 SBM besteht das Recht auf vollständige Freistellung eines voll beschäftigten Arbeitnehmers.
Ich nehme hier nur beispielhaft Bezug auf : Richtlinien zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung - Teilhaberichtlinien - hier wird bei bis zu 30 SBM eine pauschalisierte Freistellung von 12 Stunden ermöglicht.

Gemäß Kommentierung Knittel wird die Vertrauensperson grundsätzlich nicht pauschal für einen bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt, sondern nur für den Zeitraum, der zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung notwendig ist.

Die Begrenzung des Arbeitgebers auf eine Stunde für die Tätigkeit als SBV ist also nicht zulässig.

Den Arbeitgeber würde ich hier auf die Rechtsgrundlage aufmerksam machen. Danach sollte sich das erledigt haben. Will er das dann nicht umsetzen, wäre das ja schon Behinderung im Amt.

Alles Gute

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Viele Grüße
Gerd


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