SBV zur Rehacare - Anspruch durchsetzen (Seminare / Fortbildung)

GerdS, Hessen, Tuesday, 07.05.2019, 13:53 (vor 1810 Tagen) @ Andreas-B

Hallo Andreas-B,

ich sehe dass wie Sandra.

Zum Schulungsanspruch der SBV findet man hier die entsprechende Gesetzesgrundlage:
https://www.komsem.de/schulungsanspruch-sbv/#grundlage

Es stellt sich hier natürlich die Frage, ob die Rehacare hierunter fällt, aber nach (Landesarbeitsgericht Hessen vom 12.10.2006 – 9 TaBV 57/06) ist eine Schulung für die Schwerbehindertenvertretung nicht nur dann erforderlich im Sinne des Gesetzes, wenn dort unmittelbar behindertenbezogene Themen vermittelt werden, sondern auch dann, wenn lediglich eine konkreter Bezug zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist.

Meist hilft ja die konkrete Nennung der Rechtsgrundlage, um ggf. Missverständnisse oder gegensätzliche Meinungen entkräften zu können.

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Viele Grüße
Gerd


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