Ehrenamt (Allgemeines)

Monica99, Friday, 24.05.2019, 13:06 (vor 1792 Tagen) @ lunos1961

Hallo Norbert,

Ist die SBV oder PR Funktion ein Ehrenamt im eigentlichen Sinne -dass heißt- auch mit Anspruch auf die Ehrenamtskarte in Bayern?

Ehrenamt JA aber nicht in diesen Sinne.

Wir haben von der Stadtverwaltung die Auskunft erhalten das es kein Ehrenamt ist, da eine Vergütung der Tätigkeit während der Arbeitszeit erfolgt.

Stimmt!!
Dennn die Tätigkeiten finden ja grundsätzlich während der Arbeitszeit statt und diese Zeiten werden vergütet. Unterschied zum EHRENAMT (zB. freiwillige Feuerwehr usw) welches ja ohne Vergütung/ bzw nur geringe Vergütung in der Freizeit stattfinden.

Weiter müssen Tätiogkeiten im Mandat außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, was die Ausnahme sein sollte, gibt es lt. Gesetz Freizeitausgleich.

Nun weiß jeder der sich ernsthaft in der SBV oder PR für seine Kollegen engagiert, dass auch in der Freizeit jede Menge Arbeit zu leisten ist und dies nicht unter Fortzahlung der Bezüge erfolgt.

Dafür sehen die Gesetze Freizeitausgleich vor.

Gibt es da unterschiedliche Einstufungen der Ehrenämter?

somit ja, denn Ehrenamt ist nicht immer gleich zu verstehen.

--
mfg Monica


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