Wer entscheidet über die Anzahl der Stellvertreter? (Wahlen)

Wolfgang E., Sunday, 18.06.2006, 12:22 (vor 6532 Tagen) @ Anni

» Im Moment stelle ich mir die Frage, wieviele Stellvertreter bei ca. 100 Wahlberechtigten und diese bundesweit verteilt sinnvoll wären. Gibt es Empfehlungen oder gesetzliche Vorschriften, ob es immer 2 zu wählende Stellvertreter sein sollten oder auch mehr, und dann bis zu wieviele Stellvertreter wären sinnvoll> Wie sehen Eure Empfehlungen und Erfahrungen diesbezüglich aus>

Eine "bundesweite" Wahl dürfte dann und nur dann in Frage kommen, wenn es dazu eine tarifvertragliche bzw. betriebliche Vereinbarung gibt (§ 3 Abs. 1 und 2 BetrVG), da eine bundesweite Zusammenfassung jedenfalls nach § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX wg. zu großer Entfernung nicht in Betracht kommt. Existiert denn eine solche Vereinbarung zu den Betriebsstrukturen für die Wahl nach § 3 Abs. 1 oder 2 BetrVG n.F. und gibt es einen bundesweiten örtlichen Betriebsrat>
www.schwbv.de/forum/index.php>id=2220

Die Entscheidung über die Zahl der zu wählenden stv. Mitglieder der SBV liegt kraft Gesetzes nicht bei der SBV, nicht beim BR und auch nicht beim Arbeitgeber, sondern alleine beim Wahlvorstand nach vorheriger Erörterung oder bei der Wahlversammlung.

Weitere Infos zur Anzahl der Stellvertreter unter
www.schwbv.de/forum/index.php>id=2572
www.schwbv.de/forum/index.php>id=1128


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