BV Mobiles Arbeite - AGG (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 30.05.2019, 12:18 (vor 1765 Tagen) @ Monica99

Hallo,

man kann den Sachverhalt natürlich auch so verkürzen, daß man als SBV aus der Zuständigkeit kommt.
Allerdings reicht schon die mögliche Betroffenheit in der Zukunft bzw. die Regelung eines evtl. zukünftigen Bedarfs aus, eine Zuständigkeit der SBV zu begründen. Und das sehe ich hier aufgrund der Fallschilderung mehr als gegeben an.

Ob örtliche SBV oder GSBV, irgendjemand hat hier mE seine Pflichten nicht wahrgenommen bzw. seine Rechte nicht geltend gemacht - aus welchen Gründen auch immer.

--
&Tschüß

Wolfgang


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