Einladung während Antrag zur Gleichgestellung (Versammlung)

J.61, Monday, 17.06.2019, 23:00 (vor 1774 Tagen)

Ich lade gerade zu einer Jahresversammlung ein, wir haben aktuell 8 sbB (schwerbeh. und gleichg. Beschäftigte) bei einer Quote von 2,6%. Ich bin daher besonders froh um jede/n, der zur Versammlung kommen wird.

Nach einer angekündigten Restrukturierung haben kürzlich 2 Beschäftigte einen Antrag zur Gleichstellung gestellt. Nach meiner Einschätzung müssten die Antragsteller behandelt werden, als wäre der Antrag erfolgreich, solange dieser nicht abgelehnt wurde.

Deswegen würde ich die Antragsteller auch zur Jahresversammlung einladen.
Wie beurteilt ihr diese Einschätzung? Gibt es dazu ein Urteil oder einen Hinweis, auf die man sich beziehen kann?

Anderseits könnte ein verfrühter Hinweis an den Arbeitgeber (durch den Antragsteller wegen der Freistellung) nachteilig sein, wenn der Antrag abgelehnt werden sollte. Was meint ihr dazu?

Danke für die Rückmeldungen und die damit verbundene Unterstützung.
J.61


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