Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt (Umgang mit Arbeitgeber)

Snow2009, Thursday, 27.06.2019, 22:36 (vor 2673 Tagen)

Hallo,

Ich bin neu im Amt der SBV und habe eine Frage zu Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Bewerbern. Sobald ein schwerbehinderter Bewerber bekannt ist, wird die SBV mit ins Boot geholt, soweit ist das klar. Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?
Vorab schon mal Danke für eure Rückmeldung

Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt

garda, Berlin, Friday, 28.06.2019, 09:12 (vor 2673 Tagen) @ Snow2009

Ich bin neu im Amt der SBV und habe eine Frage zu Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Bewerbern. Sobald ein schwerbehinderter Bewerber bekannt ist, wird die SBV mit ins Boot geholt, soweit ist das klar. Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?
Vorab schon mal Danke für eure Rückmeldung

Hallo,

da wäre zu beachten, dass es sich lediglich um die Nichtteilnahme an seinem Bewerbungsgespräch handelt. Sind also weitere SB-Bewerber dabei, bleibt die SBV für diese zuständig. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte allein aus der Tatsache das es einen SB-Bewerber gibt. Auf diese Rechte kann kein SB-Bewerber verzichten. Klar ist, dass man dem ablehnenden SB-Bewerber möglicherweise nicht wirklich helfen kann, will derjenige ja auch nicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt

Snow2009, Friday, 28.06.2019, 16:09 (vor 2672 Tagen) @ garda

da wäre zu beachten, dass es sich lediglich um die Nichtteilnahme an seinem Bewerbungsgespräch handelt. Sind also weitere SB-Bewerber dabei, bleibt die SBV für diese zuständig. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte allein aus der Tatsache das es einen SB-Bewerber gibt. Auf diese Rechte kann kein SB-Bewerber verzichten. Klar ist, dass man dem ablehnenden SB-Bewerber möglicherweise nicht wirklich helfen kann, will derjenige ja auch nicht.

Bei mehreren SB-Bewerbern finde ich das auch logisch, so verstehe ich das Gesetz. Wenn es nur einen schwerbehinderten Bewerber gibt und dieser die Teilnahme der SBV ablehnt, was hat die SBV dann noch für Aufgaben, welche die Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber bedingt? Übersehe ich hierbei etwas grundlegendes?

Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt

Hotte, Stuttgart, Friday, 28.06.2019, 17:13 (vor 2672 Tagen) @ Snow2009

da wäre zu beachten, dass es sich lediglich um die Nichtteilnahme an seinem Bewerbungsgespräch handelt. Sind also weitere SB-Bewerber dabei, bleibt die SBV für diese zuständig. Zudem hat die SBV Beteiligungsrechte allein aus der Tatsache das es einen SB-Bewerber gibt. Auf diese Rechte kann kein SB-Bewerber verzichten. Klar ist, dass man dem ablehnenden SB-Bewerber möglicherweise nicht wirklich helfen kann, will derjenige ja auch nicht.


Bei mehreren SB-Bewerbern finde ich das auch logisch, so verstehe ich das Gesetz. Wenn es nur einen schwerbehinderten Bewerber gibt und dieser die Teilnahme der SBV ablehnt, was hat die SBV dann noch für Aufgaben, welche die Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber bedingt? Übersehe ich hierbei etwas grundlegendes?

Hey,
ja du übersiehst etwas. Dir müssten doch die schriftlichen Unterlagen des sb Bewerbers zur Verfügung stehen. Deine Aufgabe ist es zu prüfen, wie der sb Bewerber im Vergelich zu den anderen Bewerbern abschneidet. Für die Beurteilung kann die Teilnahme an den anderen Vorstellungsgesprächen sehr hilfeich sein
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt

Cebulon, Saturday, 29.06.2019, 11:38 (vor 2672 Tagen) @ Snow2009

Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?

Hallo, da gibt’s keinen logischen Grund, wenn es keinen weiteren schwerbehinderten Bewerber gibt: Keinen Grund für Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und keinen für die Einsicht in Unterlagen.

Gruß,
Cebulon

Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt

Hotte, Stuttgart, Saturday, 29.06.2019, 13:51 (vor 2671 Tagen) @ Cebulon

Wenn dieser schwerbehinderte Bewerber die Beteiligung der SBV ablehnt, welchen Grund gibt es dann für die SBV an den Bewerbungsgesprächen der nicht-schwerbehinderten Bewerber teilzunehmen?


Hallo, da gibt’s keinen logischen Grund, wenn es keinen weiteren schwerbehinderten Bewerber gibt: Keinen Grund für Teilnahme an Vorstellungsgesprächen und keinen für die Einsicht in Unterlagen.

Gruß,
Cebulon

Hey Cebulon,
das sehe ich etwas anderes. Der sb Bewerber kann nur die Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch verweigern. Dies entbindet den AG aber nicht von den Pflichten gemäß § 178 (2) SGB IX. Die Prüfpflicht der SBV bleibt ebenfalss bestehen.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt

Cebulon, Saturday, 29.06.2019, 14:20 (vor 2671 Tagen) @ Hotte

Der sb Bewerber kann nur die Teilnahme der SBV am Vorstellungsgespräch verweigern.

Hallo, darüber lässt sich trefflich streiten, ob sich diese Ablehnung „nur“ auf Vorstellungsgespräche oder ob sich Ablehnung auch auf Bewerbungsunterlagen bezieht. Die BIH sieht diesen umstrittenen Punkt in ihrem Fachlexikon so:

„Wichtig ist auch, dass - sobald ein sbM unter den Bewerbern ist und dieser die Beteiligung der SBV nicht ablehnt - die SBV im Stellenbesetzungsverfahren das Recht hat, Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen zu nehmen, sowie das Recht, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.“

Gruß,
Cebulon

Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt

Snow2009, Sunday, 30.06.2019, 10:11 (vor 2671 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon, Hotte und Garda,

vielen Dank für eure Beteiligung.
Ich bin diesbezüglich hin und her gerissen. Einerseits die Gesetzeslage, andererseits der Wunsch des schwerbehinderten Mitarbeiters.
Wenn der sbM keine Unterstützung möchte, warum soll ich mich dann in diesem Verfahren aufdrängen? Ob die Bewerber geeignet sind oder nicht weiß ich, sobald ich weiß wer es ist. Wir sind ein relativ kleines Unternehmen mit vorgegeben Strukturen, da werden auch keine formellen Bewerbungen mit Lebenslauf etc. geschrieben.
Ich kann mir gut vorstellen, dass eine "erzwungene" Teilnahme an den Gesprächen der nsbM auch für die sbM nicht nachvollziehbar ist. Aber genau zu diesen Menschen benötige ich einen "guten Draht", sie möchte ich unterstützen.
Ich tu mir schwer damit, etwas zu tun, was am Ende den sbM eher nichts bringt. Ich hoffe ich hab das verständlich ausgedrückt.

Wie geht ihr in diesen Situationen vor?

Wenn ein SB die Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch ablehnt

Cebulon, Wednesday, 03.07.2019, 13:48 (vor 2667 Tagen) @ Snow2009

dass eine "erzwungene" Teilnahme an den Gesprächen nicht nachvollziehbar ist. Ich hoffe ich hab das verständlich ausgedrückt.

Hallo, für mich verständlich dargestellt: „Erzwungene“ Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung gibts natürlich nicht lt. Rechtsprechung. Denn es besteht keine Verpflichtung der Schwerbehindertenvertretung zur Teilnahme (LAG Hamm vom 26.11.2015 – 15 Sa 803/15). Und „die Teilnahme an den anderen Vorstellungsgesprächen“ sehe ich entgegen Hotte hier eher kritisch mit LAG Hessen, 17.03.2016, 9 TaBV 128/15.

Gruß,
Cebulon

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