Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Monday, 01.07.2019, 13:45 (vor 2669 Tagen)

Hallo zusammen
Ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe schon viel über die Dienstbefreiung oder Regelung bei extremer Wettelage gelesen. Leider finde ich keine gesetzliche Grundlage dafür. Eine Inklussionsvereinbarung hat meine Dienststelle keine in der sowas oft geregelt ist. . Ich arbeite mit Nachdruck dran.
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Gruß Karin

Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen

garda, Berlin, Tuesday, 02.07.2019, 08:31 (vor 2669 Tagen) @ Karin73

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe schon viel über die Dienstbefreiung oder Regelung bei extremer Wettelage gelesen. Leider finde ich keine gesetzliche Grundlage dafür.

Hallo Karin,

das wird wohl daran liegen, dass es keine gibt.

Eine Inklussionsvereinbarung hat meine Dienststelle keine in der sowas oft geregelt ist. . Ich arbeite mit Nachdruck dran.
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

Du hast dir deine Frage selbst beantwortet. Nur mit einer solchen Vereinbarung oder einer entsprechenden Dienstvereinbarung kann das gelöst werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 02.07.2019, 09:45 (vor 2669 Tagen) @ Karin73

Moin Moin Karin,

ihr habt in Schleswig-Holstein eine Integrationsvereinbarung. Diese gilt aber nur für den Landesdienst und wurde im Februar 2019 abgeschlossen (Nebenbei müsste diese dann eigentlich Inklusionsvereinbarung heißen).
In dieser ist in Punkt 4.4. und 10.4. geregelt, dass es zum einen Sonderurlaub oder Überstundenfrei geben kann, wenn man aufgrund der Behinderung von der Wetterlage besonders betroffen ist. Zum anderen ist dort festgelegt, dass man mit den Merkzeichen G AG .... ein Recht darauf hat, bei entsprechenden Wetterlagen mit einem Dienstfahrzeug abgeholt zu werden.

Diese Vereinbarung kann man zumindestens als Argumentation auch für den kommunalen Dienst bei Euch heranziehen, auch wenn diese für Euch nicht direkt anwendbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik

Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 02.07.2019, 10:51 (vor 2668 Tagen) @ Karin73

Hallo,

auch die jeweiligen BG-Empfehlungen können Handlungsoptionen bei entsprechender Hitze enthalten.

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&Tschüß

Wolfgang

Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen

Cebulon, Tuesday, 02.07.2019, 16:37 (vor 2668 Tagen) @ Karin73

Hallo Karin, zur Kinderbetreuung bei »Hitzefrei« siehe auch bei
bund-verlag.de

Gruß,
Cebulon

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