nochmal beamte (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 20.06.2006, 15:40 (vor 6530 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

Vivento hat eine SchwbV und auch die DT AG hat eine SchwbV. Es kommt somit darauf an ob sie zu Vivento versetzt und nun von dort nun als "Abrufkraft" zu Hause sitzt, hier wäre dann die SchwbV von Vivento zuständig oder gleicher Sachverhalt ohne Versetzung zu Vivento, hier wäre dann die GSchwbV der DT AG zuständig.

Grundsätzlich wäre hier nur der § 81 SGB IX zu prüfen.


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