Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 02.07.2019, 09:45 (vor 2669 Tagen) @ Karin73

Moin Moin Karin,

ihr habt in Schleswig-Holstein eine Integrationsvereinbarung. Diese gilt aber nur für den Landesdienst und wurde im Februar 2019 abgeschlossen (Nebenbei müsste diese dann eigentlich Inklusionsvereinbarung heißen).
In dieser ist in Punkt 4.4. und 10.4. geregelt, dass es zum einen Sonderurlaub oder Überstundenfrei geben kann, wenn man aufgrund der Behinderung von der Wetterlage besonders betroffen ist. Zum anderen ist dort festgelegt, dass man mit den Merkzeichen G AG .... ein Recht darauf hat, bei entsprechenden Wetterlagen mit einem Dienstfahrzeug abgeholt zu werden.

Diese Vereinbarung kann man zumindestens als Argumentation auch für den kommunalen Dienst bei Euch heranziehen, auch wenn diese für Euch nicht direkt anwendbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik


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