SBV Arbeit... nur an einem bestimmten Tag? (Allgemeines)

sbvnrw, Wednesday, 03.07.2019, 15:04 (vor 2667 Tagen)

Hallo liebes Forum,
ich bin Vertrauensperson. Bin zuständig für ca 32 Schwerbehinderte, verteilt auf drei Betriebsbereiche. Zu den Betriebsbereichen gehören ca. 45 Einrichtungen und Einzelbetriebe. Die drei Betriebe bilden einen Betriebsrat. Betriebe befinden sich um Umkreis von 60km.

Nun bin ich im November zur Vertrauensperson gewählt worden. Bisher gab es in unseren Betriebsbereichen keine SBV.

Wie läuft das bei Euch mit der SBV Arbeit? Nur an einem bestimmten Tag in der Woche?
Hier wird es demnächst ein Gespräch mit der obersten Ebene geben. Ich vermute, dass es darum geht, dass sie sich wünschen, dass ich die SBV Arbeit nur an einem bestimmten Tag in der Woche erledige. Auch, dass manche Dinge ja nicht ein müssten etc.
Das sind erstmal Vermutungen.
Mich würde interessieren, wie es andere machen.

Bisher ist es hier vermutlich wie ein offener Kanal. Kommt eine Anfrage an mich heran, schaue ich, dass ich sie zeitnah bearbeite und mich darum kümmere. Teilweise dann auch zwecks Recherche abends in meiner Freizeit zu Hause. Viele Themen sind noch neu.
Meist setze ich mich auf der Arbeit jeden Tag min. 30 min an den PC und lese und bearbeite Emails.
Durch die weitflächige Verteilung unserer Betriebe kommt es meist bei einzelnen Terminen zu langen Fahrzeiten. Durch Fortbildungen etc. immer wieder zu Überstunden.

Viele Grüße,
SBVNRW

SBV Arbeit... nur an einem bestimmten Tag?

rollo, Friday, 05.07.2019, 12:55 (vor 2665 Tagen) @ sbvnrw

Hallo sbvnrw,

zunächst möchte ich dir zu deiner erfolgreichen Wahl gratulieren.
Zu deiner Frage: Dein AG kann dich nicht zwingen, die Amtstätigkeit nur an einem bestimmten Tag auszuüben. Um eine von beiden Seiten akzeptable Lösung zu finden, solltest du diesbezüglich die Initiative ergreifen und auf die Leitung zugehen. Hier kannst du deine Vorgehensweise deutlich machen und wenn notwendig ein Exemplar des SGB IX vorlegen. Es ist für deine Argumentation in sehr unterschiedlichen Sachlagen die während der Amtstätigkeit auf dich zu kommen, enorm wichtig sicher in der Gesetzgebung zu sein. Das bedeutet nicht nur die §§ aus dem SGB IX zu kennen, sondern ebenso auch die eine oder andere Rechtsprechung. Es bringt aber prospektiv betrachtet weder für dich noch für deinen AG und schon gar nicht für die schwerbehinderten Beschäftigten Vorteile wenn man stur ausschließlich auf §§ herumreitet. Wir wissen alle, Gesetzestexte sich interprätierbar. Nachhaltig ist für alle Seiten, eine von Offenheit geprägte vertrauensvolle Zusammenarbeit.

VG, rollo

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