Hallo
als neu gewählter Vertrauenskörper der Schwerbehinderten (SBler) und Gleichgestellten (GLer) solltest du dich auf jeden Fall bei den "neuen" Kollegen vorstellen, damit sie wissen, wer ihr Ansprechpartner ist und wo sie Hilfe und Unterstützung bekommen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu aufgefordert, dich darüber zu informieren, wieviel SBler/GLer er in seinem Betrieb hat. Siehe auch § 95 Absatz 4, Satz 3 SGB IX
Schließlich musst du ja auch wissen, um wen du dich kümmern sollst.
Um überhaupt mal zu wissen, was deine Rechte und Pflichten sind, ist es meiner Meinung nach zwingend erforderlich, dass du schnellstens eine Schulung machst. Nach § 96 Absatz 4, Satz 3 des SGB IX und den § 179 Abs. 4 SGB IX.
Du musst deinen Arbeitgeber schriftlich informieren, dass du eine Schulung machen willst-aus den oben genannten §.
Google einfach mal....
Du bist ein gewählter Vertreter-also auch nicht anonym! Dieses Amt ist mit freigestellten Betriebsräten/innen vergleichbar.
Ich wünsche Die auf jeden Fall für deine Täigkeit alles gute!
MFG
Birgit
Vertrauensfrau & freigestellte BR