Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig (Umgang mit Arbeitgeber)

Trine, Monday, 15.07.2019, 13:02 (vor 2656 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin erst vor kurzem vom Stellvertreteramt aufgerückt in das Amt als Vertrauensperson. Da wir keine Stellvertreter mehr haben, möchte ich Nachwahlen dafür abhalten. Dafür habe ich die Personalabteilung um eine aktuelle Liste der schwerbehinderten Personen im Betrieb gebeten. Mir war eine Mail im Postfach aufgefallen zur Einstellung eines Mitarbeiters mit Schwerbeh., der sowohl in der Mitarbeiterliste als auch auf unserer Homepage noch gelistet wird, aber nicht in der Liste der sb Mitarbeiter.
Aufgrund von früheren Unzuverlässigkeiten dieser Liste bei meiner Vorgängerin hatte ich auch nachgefragt, ob ich bitte den GdB der einzelnen Personen erfahren könnte, ob eine Gleichstellung vorliegt oder nicht und ob evtl. eine Befristung besteht (damit ich selber kontrollieren kann und mich nicht auf die Personalabteilung verlassen muss).

  • Der Kollege, der noch als Mitarbeiter und auf der Homepage steht, ist angebl. seit 8/2018 nicht mehr im Betrieb (!)
  • Die Liste, die ich jetzt erhalten habe, enthält plötzlich 2 neue Mitarbeiter, die auf der vorigen Liste nicht enthalten waren, die jedoch schon länger hier beschäftigt sind.
  • Mein eigener GdB ist nicht aktuell, obwohl ich das schon vor langem mitgeteilt hatte. Wer weiß, wie das bei anderen ist?
  • Die Liste enthält mehrere Mitarbeitende mit GdB 30 - ohne Info über Gleichstellung

Der Mitarbeiter aus der Personalabteilung meint, andere Informationen könne er mir nicht geben. Ich bin langsam genervt, weil da jedes Mal andere Informationen raus kommen und ich nicht weiß, auf was ich mich eigtl. verlassen kann.

Meine Frage:
hab ich ein Recht auf die Information über evtl. Befristungen?

Wegen der anderen Sachen wollte ich sowieso noch mal eine Mail schreiben und auf die Rechtslage hinweisen. Den GdB und evtl. Gleichstellung muss ich ja wissen, damit ich weiß, wer überhaupt wahlberechtigt ist.

Viele Grüße
Trine
(SBV seit 2 Wochen, vorher 2. Stellv., ca. 25 sb Mitarbeiter, Fachhochschule, öffentlicher Dienst, TV-L)

Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig

garda, Berlin, Monday, 15.07.2019, 13:43 (vor 2656 Tagen) @ Trine

[*]Die Liste enthält mehrere Mitarbeitende mit GdB 30 - ohne Info über Gleichstellung
[/list]

Der Mitarbeiter aus der Personalabteilung meint, andere Informationen könne er mir nicht geben. Ich bin langsam genervt, weil da jedes Mal andere Informationen raus kommen und ich nicht weiß, auf was ich mich eigtl. verlassen kann.

Hallo Trine,

zuerst einmal: grundsätzlich muss der Arbeitgeber nur die Informationen geben die er selbst hat. Nachforschungen anstellen muss er nicht. Wenn bei einem GdB keine Gleichstellung vermerkt ist, gibt es sie vermutlich auch nicht. Mich wundert schon, dass ein Arbeitgeber den GdB unter 50 ohne Gleichstellung überhaupt kennt.

Meine Frage:
hab ich ein Recht auf die Information über evtl. Befristungen?

Ja, das hast du.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig

WoBi, Monday, 15.07.2019, 15:20 (vor 2656 Tagen) @ Trine

Hallo Trine,

als Hintergrundinformation. Nach § 163 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber, gesondert für jeden Betrieb und jede Dienststelle, ein Verzeichnis der bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und sonstigen anrechnungsfähigen Personen laufend zu führen.

Wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur laufenden Führung des Verzeichnisses nicht nachkommt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 238 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX vor. Den Ordnungswidrig handelt wer entgegen § 163 Abs 1 SGB IX ein Verzeichnis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.

Dies nur, falls der Arbeitgeber dir "dumm" kommt und einen berechtigten Auskunftsanspruch nicht nachkommen will.

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Gruß
Wolfgang

Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig

Trine, Friday, 19.07.2019, 07:54 (vor 2652 Tagen) @ Trine

Vielen Dank für eure Antworten.

In der Zwischenzeit habe ich zumindest eine aktualisierte Liste erhalten. Die alte war durch einen falschen Klick in der Software anscheinend nicht die aktuelle. Die Angaben zur Gleichstellung müssen "von Hand" rausgesucht werden. Das kann die Software nicht automatisch ausspucken. Da warte ich jetzt drauf. Zum Glück sind die sb Mitarbeitenden bei uns überschaubar. Was würden die sonst machen? Ich finde die Vorgehensweise der Personalabteilung allerdings trotzdem seltsam.

Danke und viele Grüße
Trine

Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig

erni2002, Rheinland Pfalz, Tuesday, 23.07.2019, 10:16 (vor 2648 Tagen) @ Trine

Hallo Trine,
die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet einen GdB in der Personalabteilung zu melden, weder die mit GdB unter 50 noch die anderen. Dann haben sie aber auch keinen Anspruch auf entsprechende Vergünstigungen. Ich bitte die MA, dies in der Personalabteilung zu melden, vor allem auch die Gleichgestellten, da sie wahlberechtigt sind und ggf. Förderungen erhalten können. Leider tun das nicht alle.

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Gruß Siggi

Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig

WoBi, Tuesday, 23.07.2019, 10:59 (vor 2648 Tagen) @ erni2002

Hallo erni2002,

keinen Anspruch auf entsprechende Vergünstigungen.

Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen haben keinen Anspruch auf Vergünstigungen! Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen werden Nachteilsausgleiche gewährt.
Diese gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen sollen behinderungsbedingte Nachteil im Leben teilweise kompensieren. (Schwer-)Behinderte Menschen haben dies nicht zum Vorteil, sondern zum Ausgleich. Denn eine Behinderung ist kein anzustrebender Lebenszustand.

Alles andere kann eine "Neiddiskussion" auslösen. ;-)

--
Gruß
Wolfgang

Liste der sb Mitarbeiter ständig fehlerhaft und unvollständig

Trine, Tuesday, 23.07.2019, 12:13 (vor 2648 Tagen) @ erni2002

Hallo Siggi,

mir ist bewusst, dass die Mitarbeiter ihren GdB nicht melden müssen. Mir geht es um die Info, die die Personalabteilung an mich weitergeben muss. Wenn ich mitgeteilt kriege, dass ein Mitarbeiter GdB 30 hat, frage ich mich dann, ob die Person das so gemeldet hat, in der Meinung, es könnte ja was bringen, ob der GdB mal höher war und die Personalabteilung das nach Abstufung so behalten hat, oder ob eine Gleichstellung vorliegt, die mir die Personalabteilung nicht gleichzeitig auch mitgeteilt hat.

Letzteres ist bei uns der Fall, weil der Kollege, der mir die Liste mitteilt, die Informationen aus der Software nur teilweise abrufen kann. Die anderen Informationen, die ja vorliegen müssen, muss eine andere Kollegin der Personalabteilung einzeln abrufen.

Viele Grüße
Trine

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