Bestellung des Wahlvorstandes §1 SchwbVWO (Wahlen)

David ⌂, NRW, Friday, 23.06.2006, 18:34 (vor 6527 Tagen)

Hallo zusammen,

laut Schwerbehindertenwahlordnung (§1 SchwbVWO) bestellt die VPschwbM spätestens acht Wochen vor dem Ablauf Ihrer Amtszeit einen Wahlvorstand.

Meine Frage lautet: Ab wann kann die VPschwbM einen Wahlvorstand bestellen>

Zwei Beispiele als Voraussetzung:

1. Die Amtszeit läuft am 01.10.2006 ab.

2. Die Amtszeit läuft am 30.11.2006 ab.

Ist hiermit eine Einschränkung gegeben>:

(§2(3) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten)


Gruß

David:-)


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