Bestellung des Wahlvorstandes §1 SchwbVWO (Wahlen)
Hallo zusammen,
laut Schwerbehindertenwahlordnung (§1 SchwbVWO) bestellt die VPschwbM spätestens acht Wochen vor dem Ablauf Ihrer Amtszeit einen Wahlvorstand.
Meine Frage lautet: Ab wann kann die VPschwbM einen Wahlvorstand bestellen>
Zwei Beispiele als Voraussetzung:
1. Die Amtszeit läuft am 01.10.2006 ab.
2. Die Amtszeit läuft am 30.11.2006 ab.
Ist hiermit eine Einschränkung gegeben>:
(§2(3) Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten)
Gruß
David