Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der DRV (Hilfsmittel)

Simone24, Monday, 12.08.2019, 09:58 (vor 1690 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

und schon wieder muss ich mich mit einer Frage an euch wenden...

Einer Kollegin wurde letztes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Konkret ging es um die Anschaffung eines High End PC's, damit die benötigte Vergrößerungssoftware ordentlich läuft.

Die Leistungen wurde aufgrund eines eingereichten Kostenvoranschlags in Höhe des Kaufpreises bewilligt.
Die Kollegin hat nun intern den Arbeitsplatz gewechselt. Als sie den PC mitnehmen wollte, hieß es, dass dieser am alten Arbeitsplatz bleibt. So nach und nach kam jetzt raus, dass der PC nicht gekauft, sondern geleast wurde.

Meiner Meinung nach, kann das doch nicht das Problem der Kollegin sein, oder? Da der PC in voller Höhe bezuschusst wurde, geht dieser doch auch in ihr Eigentum über und könnte theoretisch bei Renteneintritt mitgenommen werden!?

Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber den entsprechenden PC nunmehr der Leasingfirma abkaufen und der Kollegin zur Verfügung stellen müsste.

Wie seht ihr das?

Herzlichen Dank schon mal und liebe Grüße,
Simone


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion