Zur Verfügungstellung von Daten (Art & Weise) (Lektüre / Gesetze)

falkemartin, Wednesday, 14.08.2019, 10:44 (vor 1710 Tagen)

Hallo in die Runde,
ich habe als Vertrauensperson eine Herausforderung mit der Bereitstellung von Daten meines Arbeitgebers. Sachverhalt: Bei uns gibt es in der Bank (Öffentlicher Arbeitgeber) keine Stellen mehr, sondern Profilzuordnungen. Mir ist aufgefallen, dass drei Mal so viele schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen profilreduziert zugeordnet wurden. Vergleichsgruppe waren die nicht behinderten Menschen. Demnach interessiert mich beispielsweise , um eine Diskriminierung auszuschließen, wie hoch die durchschnittliche Tantiemen Zahlung bei einem Menschen ohne Profilreduzierung ist und einem Menschen der profilreduziert zugeordnet wurde. Beispiel: Mitarbeiter hatte eine TG9 im Arbeitsvertrag und hat jetzt auch ein Profil in der TG9. Es ändert sich nichts, nennen wir den Fall einen 1.1 Wechsler. Jetzt der Vergleich. Wie sieht es mit einem Mitarbeiter aus, der bei diesem Fallbeispiel von der TG9 in ein Profil der TG6 zugeordnet wurde. Diese Abweichung möchte ich mit Blick auf das Verhältnis von 3:1 auswerten. Ich bekomme dazu keine konkreten Zahlen und bemühe mich seit mehr als einem Jahr darum. Was ich bekomme, ist eine Excel Tabelle, die auch meine Stellvertreter nicht auswerten können. Verständnis Fragen dazu werden mit "das kann man so nicht sehen" abgetan. Soviel zur Historie.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Wie haben wir Zahlenmaterial zu erhalten? Ich denke doch in der Form, dass wir auch damit Arbeiten können und uns ggf auch darauf berufen können, um in die Diskussion gehen zu können.
Ich hörte von einem Urteil, welches besagt, dass der Arbeitgeber aufgearbeitete Zahlen liefern muss. Ist dem so? Ich suche mich schwindelig im Netz, finde es aber nicht. Andernfalls könnte der Arbeitgeber, wie in meinem Fall, unverständliche Listen einreichen, die im Verständnis nicht ankommen, bzw nicht auswertbar sind und weiterhin sagen: Wir haben eingereicht, offensichtlich versteht die SBV den Inhalt nicht. Vorschläge sind willkommen, ggf kennt jemand dieses Urteil dazu. VG Falkemartin


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