Stellenausschreibung leitende Stellen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.08.2019, 09:56 (vor 1681 Tagen) @ Christa01

Hallo,

im Gegensatz zu BR/PR ist die SBV auch für leitende Angestellte/Behördenleitungen zuständig. Es gibt im SGB IX keine Begrenzung der Zuständigkeit auf "Arbeitnehmer".
Deswegen gelten die Beteiligungsrechte der SBV auch bei der Besetzung von Leitungsstellen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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