Stellenausschreibung leitende Stellen (Allgemeines)
Hallo,
im Gegensatz zu BR/PR ist die SBV auch für leitende Angestellte/Behördenleitungen zuständig. Es gibt im SGB IX keine Begrenzung der Zuständigkeit auf "Arbeitnehmer".
Deswegen gelten die Beteiligungsrechte der SBV auch bei der Besetzung von Leitungsstellen.
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&Tschüß
Wolfgang